Flughafen Essen/Mülheim: Einschränkung des Hubschrauberbetriebes

Die Stadt Essen legt die Genehmigungsunterlagen zur Änderung des Flugbetriebes (Hubschrauberbetrieb) ab dem 31. August öffentlich aus.

25.08.2021

Die Räte der Städte Essen und Mülheim wollen die lärmintensiven gewerblichen Rundflüge mit Hubschraubern auf dem gemeinsamen Flughafen wirkungsvoll reglementieren. Es wurde festgestellt, dass die Flugbewegungen mit Hubschraubern innerhalb der sogenannten Ruhezeiten ein besonderes Störpotenzial für die Anlieger*innen und auch für die Bewohner*innen in der weiteren Umgebung des Flugplatzes darstellen. In ihrer Funktion als Gesellschafter der Flughafen Essen/Mülheim GmbH (FEM GmbH) hatten beide Städte deshalb im Jahre 2017 die Geschäftsführung der FEM GmbH angewiesen, bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf Änderung des Betriebes des Verkehrsflughafens zu stellen. Die Zahl der Abflüge und Landungen mit Hubschraubern zur gewerblichen Personenbeförderung (Rundflüge) soll eingeschränkt werden. Der Hubschrauberbetrieb soll künftig ebenfalls unter die Einschränkung der Landeplatz-Lärmschutzverordnung fallen.

Die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen fand bereits im Dezember 2017 / Januar 2018 statt. Nach Durchführung des luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens hat die Bezirksregierung Düsseldorf mit Bescheid vom 7. Juli nun den Änderungsantrag genehmigt. Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt werden, können den Bescheid vom 31. August bis einschließlich zum 13. September bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, 3. Etage, Zimmer 301 b, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, während der Dienststunden montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr einsehen. Die Einsichtnahme ist unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0201 88-61354 oder www.essen.de/stadtplanung möglich. Ein Betreten der Räumlichkeiten ist nur mit einer medizinischen Maske gestattet. Die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften sind zu beachten.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber möglichen Betroffenen als zugestellt. Die in dem Bescheid befindliche Rechtsmittelbelehrung gilt entsprechend. Der Bescheid kann von Betroffenen nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist schriftlich bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26 (Luftfahrtbehörde), oder per E-Mail an dezernat26@brd.nrw.de angefordert werden.

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