Der Rat der Stadt Essen hatte sich in seiner Juni-Sitzung für eine "Solar-Offensive" ausgesprochen und die Stadtverwaltung im Zuge dieser Entscheidung unter anderem darum gebeten, eine Richtlinie zur Förderung von Photovoltaikanlagen für Privatpersonen und Unternehmen im Essener Stadtgebiet zu erarbeiten. Die nun ausgearbeitete Förderrichtlinie wurde in der heutigen Sitzung (10.08.) des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz beraten und empfohlen.
Der Rat der Stadt Essen wir voraussichtlich in seiner Sitzung am 25. August über die Umsetzung der Förderung entscheiden. Ein Start des entsprechenden Förderprogramms ist zum 1. Januar 2022 vorgesehen.
Gefördert werden sollen demnach der Erwerb und die Installation inklusive der dazugehörigen Inbetriebnahme neuer Anlagen mit einer Leistung von 1 kWp bis 40 kWp, die ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur angemeldet sind. Interessierte sollen dann, vorbehaltlich der Entscheidung des Rates, ab 1. Januar 2022 Fördermittel bei der Grünen Hauptstadt Agentur der Stadt Essen mittels eines Formblattes beantragen können.
Die Förderhöhe soll sich wie folgt darstellen:
Photovoltaikanlagen
Solarthermische Anlagen
Photovoltaikanlagen auf einem Gründach oder an einer Fassade werden mit zusätzlich 100 Euro pro kWp Leistung gefördert. Für die Umsetzung eines Mieterstromkonzepts für Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern soll für Betreiber*innen folgender Bonus gewährt werden:
Die Fördersumme ist zunächst auf 500.000 Euro pro Jahr begrenzt. Sobald die Summe ausgeschöpft ist, können keine weiteren Fördermittel im entsprechenden Jahr mehr vergeben werden. Für den Sommer 2022 ist eine erste Evaluierung des Förderprogramms vorgesehen, um die Ausgestaltung für die Folgejahre ggf. anzupassen. Weitere Details können der Richtlinie zur Förderung von Photovoltaikanlagen und thermischen-Solaranlagen in der Stadt Essen im Ratsinformationssystem (siehe rechts) entnommen werden.
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