1 Jahr Fahrradstraßenachse A (Südviertel – Holsterhausen - Frohnhausen)

Danke-Aktion an Fahrradfahrer*innen

11.08.2021

Vor einem Jahr, am 12. August 2020, wurde in Essen die erste Fahrradstraßenachse A (Südviertel – Holsterhausen – Frohnhausen) eröffnet. Sie ist eine von insgesamt drei Fahrradstraßenachsen, die die Stadt im letzten Jahr eingerichtet hat. Nach Achse A folgte die Fahrradstraßenachse B (Rüttenscheider Straße) und die Fahrradstraßenachse C (von Steele über Kray und Frillendorf zum Welterbe Zeche Zollverein in Stoppenberg). Sie werden seitdem von vielen Fahrradfahrer*innen genutzt.

Die Stadt Essen sagt morgen (12.08.) gemeinsam mit der Grünen Hauptstadt Agentur (GHA) und dem Volunteer-Netzwerk allen Radfahrer*innen Danke. Sie bewegen sich umweltfreundlich durch die Stadt und helfen, den Modal Split von 4 x 25 zu erreichen. An der Fahrradstraßenachse A an der Gemarkenstraße (am Marktplatz, Ecke Savignystraße) werden von 8 bis 11 Uhr kleine "Danke"-Pakete und Informationen rund um die Fahrradstraßen in der Stadt verteilt.

Mit aktuell 82 Fahrradstraßen ist Essen nach München die Stadt mit den meisten Fahrradstraßen in ganz Deutschland.

Hintergrund
Fahrradstraßen unterstützen eine umweltfreundliche Fortbewegung in der Stadt. Die eingerichteten Fahrradstraßenachsen A, B und C sind deshalb auch Teil des Lead City-Projekts der Stadt Essen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert seit dem 1. Januar 2019 innovative Verkehrsprojekte zur Luftreinhaltung (Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung) in den fünf Modellstädten Bonn, Herrenberg, Mannheim, Reutlingen und Essen. Die Fahrradstraßenachsen sind zudem neben der Umweltspur (Schützenbahn) und der Protected Bike Lane (Bernestraße) ein wichtiger Baustein der Stadt Essen, um das Modal-Split-Ziel mit einer Verteilung von jeweils 25 Prozent auf die Mobilitätsfelder ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr und Autoverkehr bis zum Jahr 2035 zu erreichen.

Regeln auf Fahrradstraßen
Fahrradstraßen sind vor allem für Fahrradfahrer*innen da. Das heißt, der übrige Verkehr muss sich dem Radverkehr anpassen. Das gilt auf Fahrradstraßen:

  • Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
  • Der Radverkehr hat Vorrang. Autos oder auch Motorräder müssen gegebenenfalls langsamer fahren.
  • Fahrradfahrer*innen dürfen nebeneinander fahren.
  • Fahrradfahrer*innen dürfen und sollten in der Mitte der Fahrbahn fahren, um genügend Abstand zu parkenden Autos halten zu können.

Und das gilt auf allen Straßen und Wegen:

  • Beim Überholen muss ausreichend Platz vorhanden sein, um 1,5 Meter Abstand zu Fahrradfahrer*innen halten zu können. Wenn das nicht möglich ist, darf nicht überholt werden.
  • Die Gehwege gehören hauptsächlich den Fußgänger*innen. Kinder unter 8 Jahren müssen mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, Kinder bis zu 10 Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren.
  • E-Scooter dürfen ausschließlich da fahren, wo Fahrräder fahren dürfen. Ist kein Radweg vorhanden, dürfen sie auf der Straße, außerorts auch auf dem Seitenstreifen fahren. Gehwege sowie Fußgängerzonen dürfen nicht genutzt werden.
  • Jeder nimmt Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer*innen.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
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Eröffnung der Fahrradstraßenachse A, hier in der Kahrstraße am 12.08.2020. V.l.n.r: Simone Raskob (Stadtdezernentin für Umwelt, Verkehr und Sport ), Oberbürgermeister Thomas Kufen, Rainer Wienke (Leiter des Amtes für Straßen und Verkehr).
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