Im Vorfeld der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, informiert das Wahlamt des Stadt Essen über wichtige Details und Termine zu den Themen Wahlberechtigung, Wahlbenachrichtigung und Briefwahl.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag mit Hauptwohnung in Deutschland gemeldet sind oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Zum Stichtag am 15. August waren rund 408.000 Personen in Essen zur Bundestagswahl wahlberechtigt.
Eine Einsichtnahme in das Essener Wählerverzeichnis ist von Montag, 6. September, bis Freitag, 10. September, im Essener Rathaus, Porscheplatz, 45121 Essen, oder im Wahlamt der Stadt Essen, Kopstadtplatz 10, 2. Etage, 45127 Essen, während der Öffnungszeiten von 8:30 Uhr bis 16 Uhr möglich.
Deutsche mit Wohnsitz im Ausland dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch an der Bundestagswahl teilnehmen. Weitere Informationen hierzu gibt es unter www.bundeswahlleiter.de.
Versand der Wahlbenachrichtigungskarten
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, erhalten bis spätestens Sonntag, 5. September, ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Wer sie bis zu diesem Termin nicht bekommen hat, kann bei der Telefon-Hotline des Wahlamtes unter 0201 88-12345 eine neue Karte beantragen.
Auf der Wahlbenachrichtigungskarte stehen der Wahlbezirk und der Wahlraum, in dem die Stimme abgegeben werden kann. Ist die Karte nicht vorhanden oder verloren gegangen, können alle, die im Wählerverzeichnis aufgenommen sind, auch unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im zugewiesenen Wahlraum wählen.
Den Wahlraum können Wähler*innen unter der Hotline 0201 88-12345 erfragen oder sich diesen unter www.essen.de/wahlen mit Adresse und Foto anzeigen lassen.
Briefwahl
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Briefwahlanträge können auch formlos gestellt werden. Benötigt werden Name, Vornamen, Adresse, Geburtsdatum, die persönliche Unterschrift und Angaben zu der Adresse, an die die Briefwahlunterlagen zugestellt werden sollen. Bei gemeinsamen Anträgen von Ehepatner*innen oder Familien werden persönliche Angaben und die Unterschrift jeder wahlberechtigten Person benötigt.
Unter www.essen.de/briefwahl können Briefwahlunterlagen auch per Online-Formular beantragt werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Briefwahlunterlagen werden auf Wunsch auch an den Urlaubsort gesandt.
Per Post gestellte Briefwahlanträge müssen in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt geschickt werden. Sie sollten spätestens am Donnerstag, 23. September, im Wahlamt Essen (Stadt Essen, Wahlamt, 45110 Essen) eingegangen sein.
Alternativ können Wähler*innen von Montag, 23. August, bis Freitag, 24. September, im Rathaus Essen, Porscheplatz, 45121 Essen, während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8:30 bis 16 Uhr persönlich die Briefwahl vornehmen. Benötigt wird dafür die Wahlbenachrichtigungskarte, mindestens jedoch der Personalausweis oder Reisepass.
Wahlschein
Der Wahlschein ist neben dem Stimmzettel der wichtigste Bestandteil der Briefwahlunterlagen. Wer per Brief wählen möchte, muss den Wahlschein auf der Rückseite unterschreiben – er versichert so an Eides statt, dass er geheim gewählt hat. Wichtig: Ohne Unterschrift wird der Wahlbrief bei der Auswertung zurückgewiesen. Mit den Briefwahlunterlagen wird ein Merkblatt übersandt, das noch einmal alles Wesentliche für die Briefwahl zusammenfasst.
Wer Briefwahlunterlagen erhalten hat und diese verliert, bekommt sie nicht ersetzt und kann nicht an der Wahl teilnehmen. Wer seine Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat, kann dies bis zum Samstag, 25. September, 12 Uhr, beim Wahlamt an Eides statt erklären. Eine Neuausstellung von Briefwahlunterlagen ist dann möglich.
Rücksendung von Wahlbriefen
Wahlbriefe müssen so rechtzeitig versandt werden, dass sie am Wahltag bis 18 Uhr eingehen. Praktisch heißt das: Der Wahlbrief muss am Samstag vor der Wahl, also am 25. September, von der Deutsche Post AG in der Poststelle des Rathauses eingeliefert werden oder noch am Wahltag bis 18 Uhr in den Hausbriefkasten des Rathauses, Porscheplatz, 45121 Essen, oder des Wahlamtes, Kopstadtplatz 10, 45127 Essen, eingeworfen werden. Briefwähler*innen sollten deshalb auf die Leerungszeiten der Postbriefkästen achten. Wichtig sind außerdem die Postlaufzeiten, insbesondere, wenn man die Briefwahl aus dem Ausland wahrnehmen möchte. Generell gilt: Der*die Briefwähler*in trägt die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes, damit dieser noch gewertet werden kann.
Telefon-Hotline des Wahlamtes
Bei Fragen zum Thema hilft das Wahlamt unter der Telefon-Hotline 0201 88-12345 weiter. Informationen zur Bundestagswahl sind im Internet auf www.essen.de/wahlen oder unter www.bundeswahlleiter.de abrufbar.
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
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