In seiner heutigen Sitzung (25.08.) hat sich der Rat der Stadt Essen dafür ausgesprochen, die Treibhausgasminderungspfade des Ratsbeschlusses vom 26. August 2020 an einen neuen Zielkorridor anzupassen. Sah der Ratsbeschluss aus dem letzten Jahr noch vor, dass Essen bis 2050 die Klimaneutralität erreicht, nennt der heutige Beschluss nun den klimapolitischen Zielkorridor zur Erreichung "Netto-Null" CO2-Emissionen für die Stadt Essen zwischen den Jahren 2030 und 2040 - dies unter Berücksichtigung der Temperaturbandbreite von 1,5 bis 1,75 Grad des Pariser Abkommens. Mit seiner heutigen Entscheidung sprach sich der Rat der Stadt Essen auch dafür aus, bei der Erstellung des "Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Energy and Climate Action Plan, SECAP)" die Anforderungen des Pariser Klimaabkommens von 2015 zu erfüllen.
Der SECAP, der bis Ende dieses Jahres erstellt werden soll, dient als gesamtstädtisches Klimakonzept, welches das strategische Vorgehen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beschreibt. Im Rahmen des Konzeptes sollen außerdem konkrete Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen für die nächsten Jahre mit belastbaren Abschätzungen von Kosten und erforderlichen Personalressourcen, insbesondere für Maßnahmen im städtischen Einflussbereich, verbunden werden.
Am 26. August 2020 hatte sich der Rat der Stadt Essen dafür ausgesprochen, den Treibhausgasausstoß in Essen etappenweise bis zur Klimaneutralität im Jahr 2050 zu mindern. Demnach sollte der Treibhausgasausstoß für das Jahr 2030 gegenüber 1990 um insgesamt -60 Prozent gemindert werden, die Minderung im Jahre 2040 sollte gegenüber 1990 -85 Prozent betragen. Spätestens im Jahr 2050 sollte Essen dann klimaneutral werden, also "Netto-Null" CO2-Emissionen erzeugen. Auswertung zeigen allerdings, dass die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 26. August 2020 nicht die Anforderungen des Pariser Klimaabkommens erfüllen und es zu einer Überschreitung des CO2-Budgets kommen würde. Aus diesem Grund war es nötig, den Zielkorridor zu Erreichung der Klimaneutralität anzupassen.
Basierend auf dieser Entscheidung ist die Verwaltung nun beauftragt, den "Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Energy and Climate Action Plan, SECAP)" bis Ende dieses Jahres zu erstellen. In einem nächsten Schritt sollen nun konkrete Maßnahmen und Projekte entwickelt und in einem Maßnahmenkatalog zusammengeführt werden. Entsprechende Handlungsfelder sind beispielsweise klimafreundliche Gebäude und Quartiere, Energieversorgung und erneuerbare Energien oder klimafreundliche Mobilität.
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