Zustimmung in der heutigen Ratssitzung (25.08.) für die Richtlinien zur Förderung von Photovoltaik- und Solaranlagen, die von der Stadtverwaltung erarbeitet wurden. Damit kann das geplante Förderprogramm zum 1. Januar 2022 starten.
Demnach können der Erwerb und die Installation inklusive der dazugehörigen Inbetriebnahme neuer Solar- und Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 1 kWp bis 40 kWp, die ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur angemeldet sind, gefördert werden. Interessierte sollen die Fördermittel ab 1. Januar 2022 bei der Grünen Hauptstadt Agentur der Stadt Essen mittels eines Formblattes beantragen können.
Die Förderhöhe stellt sich wie folgt dar:
Photovoltaikanlagen
Solarthermische Anlagen
Photovoltaikanlagen auf einem Gründach oder an einer Fassade werden mit zusätzlich 100 Euro pro kWp Leistung gefördert. Für die Umsetzung eines Mieterstromkonzepts für Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern soll für Betreiber*innen folgender Bonus gewährt werden:
Die Fördersumme ist zunächst auf 500.000 Euro pro Jahr begrenzt. Sobald die Summe ausgeschöpft ist, können keine weiteren Fördermittel im entsprechenden Jahr mehr vergeben werden.
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