Modernisierung der Essener Feuerwehr - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Essen wird fortgeschrieben

09.09.2021

Dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal und Organisation wurde heute in einer Sondersitzung (09.09.) die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Essen vorgestellt. Der Rat wird sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 22. September damit auseinandersetzen.

Brandschutzbedarfspläne dienen einer Kommune zur Festlegung der Größe und Ausstattung der Feuerwehr, insbesondere in den Bereichen Personal, Standorte für Feuerwachen und die Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge.

Der jetzt vorgelegte Brandschutzbedarfsplan wurde von einem externen Gutachterbüro erstellt, die Beauftragung erfolgte Ende 2019 nach einem entsprechenden Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal und Organisation.

Unter Berücksichtigung der Gefahrenpotenziale im Stadtgebiet sieht der neue Bedarfsplan neben Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und umfangreichen organisatorischen Veränderungen vor allem die Neuschaffung von Planstellen, umfangreiche Maßnahmen zur Bauunterhaltung, Investitionen für Neubauten und die zusätzliche Beschaffung von Einsatzfahrzeugen und Sondertechnik vor. Er bildet damit die Grundlage einer belastbaren und langfristigen Bedarfsplanung der Feuerwehr.

Neben einem erhöhten Personalbedarf bei den sogenannten „Rund-und-um-die-Uhr-Funktionen“, die in allen Wachen vorgehalten werden müssen, sind laut Gutachter beispielsweise neue Feuerwehrstandort im Essener Stadtgebiet zur Gebietsabdeckung notwendig.

Im neuen Brandschutzbedarfsplan ist zu erkennen, dass auf die Feuerwehr Essen in den nächsten Jahren ein erheblicher Modernisierungs- und Umorganisationsprozess zukommt, um die notwendige Leistungsfähigkeit auch zukünftig sicherzustellen.

Um diesen Prozess erfolgreich einzuleiten, müssen mehrere Geschäfts- und Fachbereiche der Verwaltung eingebunden werden. Es wird daher eine gesamtstädtische Projektgruppe eingerichtet, um Maßnahmenkataloge zur Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes zu erarbeiten, in denen inhaltliche und zeitliche Prioritäten gesetzt werden. Die zu erwartenden Kosten werden dabei differenziert dargestellt. Die Projektgruppe wird die notwendigen Vorlagen zur Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes erarbeiten und dann zur Beschlussfassung in die zuständigen politischen Gremien geben.

Zum Hintergrund

Die Feuerwehr Essen wird aus der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr gebildet. Um die gesetzlich geforderte „den örtlichen Verhältnissen entsprechende“ Leistungsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen, ist regelmäßig eine Brandschutzbedarfsplanung aufzustellen bzw. fortzuschreiben. Die letzte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Essen erfolgte Ende 2012.

Das Einsatzaufkommen in der der Feuerwehr Essen liegt im Bereich der Gefahrenabwehr, mit dem sich der Brandschutzbedarfsplan beschäftigt, im Jahresmittel bei ca. 10.000 Einsätzen und ist in den letzten Jahren nahezu konstant geblieben.

Dazu kommen die Einsätze aus dem Bereich Rettungsdienst, Krankentransport und Notfallrettung, die über 90 Prozent des Gesamteinsatzaufkommens ausmachen – im letzten Jahr rückten die Einsatzkräfte dafür über 142.000-mal aus. Für den Bereich des Rettungsdienstes gibt es einen eigenen Bedarfsplan.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen