Errichtung von 28,75 Mehrstellen zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes

01.09.2021

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist als eine der tragenden Säulen wichtiger Bestandteil des öffentlichen Gesundheitswesens. Seine Bedeutung für den Bevölkerungsschutz wird in der aktuellen Corona-Pandemie besonders deutlich. Darüber hinaus werden weitere wichtige Aufgaben wahrgenommen, wie beispielsweise die Gesundheitsförderung, Präventionsarbeit oder Gesundheitshilfen.

Gemäß des "Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst", auf den sich die Gesundheitsminister*innen und von Bund und Ländern geeinigt haben, sollen die Gesundheitsämter in ganz Deutschland personell aufgestockt, modernisiert und vernetzt werden. Der Pakt sieht für diesen Ausbau eine bundesweite Zielquote von 5.000 neu zu schaffenden Stellen vor, davon grundsätzlich 90 Prozent in den unteren Gesundheitsbehörden. Nach den Vorgaben des Bundes sind so 1.500 unbefristete Stellen bis Ende 2021 zu schaffen und zu besetzen. Die zusätzlichen 3.500 Stellen müssen 2022 haushaltswirksam eingerichtet und bis spätestens 2023 besetzt werden. Im Rahmen des Paktes stellt der Bund im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2026 einen Finanzrahmen in Höhe von insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 3,1 Milliarden Euro für den personellen Ausbau, für Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie zur Stärkung der Attraktivität des ÖGD.

Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sprach sich in seiner heutigen Sitzung (01.09.) dafür aus, dass für das Essener Gesundheitsamt insgesamt 28,75 neue unbefristete Vollzeitstellen benötigt werden. Dies entweder durch zusätzliche Stellen oder die Erhöhung von Wochenstunden in bereits bestehenden Planstellen. Demnach sollen beispielsweise Stellen für drei Ärzte*innen, vier Sozialarbeiter*innen oder drei Naturwissenschaftler*innen eingerichtet werden. Es ist vorgesehen, fortwährend zu evaluieren, ob die Finanzierung der zusätzlichen Stellen nachhaltig über das Jahr 2026 hinaus verstetigt werden kann. Die jährlichen Personalaufwänden liegen bei rund 2 Millionen Euro.

Die Entscheidung über die Einrichtung der Stellen sowie die Erhöhung des entsprechenden Haushaltsansatzes für den Personalaufwand für 2022 und die Folgejahre trifft der Rat der Stadt Essen voraussichtlich am 22. September.

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