Jugendhilfeausschuss empfiehlt Einrichtung einer spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

15.09.2021

In seiner Sitzung am Dienstag, 14. September, empfahl der Jugendhilfeausschuss einstimmig die Einrichtung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Am Mittwoch, 22. September, wird der Rat der Stadt Essen über das Vorhaben entscheiden. Die Fälle in Münster, Lügde und Bergisch Gladbach haben das Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit in Nordrhein-Westfalen und bundesweit gerückt. Das sind keine Einzelfälle: Die Kriminalstatistik der nordrhein-westfälischen Polizei verzeichnete im Jahr 2019 durchschnittlich neun bis zehn Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, die zur Anzeige gebracht wurden. In Nordrhein-Westfalen gibt es für die Betroffenen bislang nur eine lückenhafte Beratungs- und Versorgungsstruktur. Nur wenige Kommunen haben eine entsprechend spezialisierte Fachberatungsstelle. Auch in Essen gibt es bislang keine zentrale Fachberatungsstelle.

Jugendpsychologisches Institut der Stadt Essen und Deutscher Kinderschutzbund wollen Ausbau der Hilfen und Strukturen koordinieren
Als Teil des Maßnahmenkonzepts "Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention, Intervention, Hilfen", das die Landesregierung NRW im Dezember 2020 vorgelegt hat, wurde der quantitative und qualitative Ausbau entsprechender Beratungsstellen vorgeschlagen. Im Anschluss, Anfang 2021, wurden durch die Landesregierung mit den "Grundsätzen der Förderung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche" Mittel für Fachkraftstellen, unter anderem in Familienberatungsstellen, zur Verfügung gestellt und die Kommunen dazu aufgefordert, eine entsprechende Interessenbekundung bis zum 30. April 2021 einzureichen.

Neue Fachstelle soll betroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien beraten
Für Essen haben sich das Jugendpsychologische Institut (JPI) der Stadt Essen und der Deutsche Kinderschutzbund gemeinsam und koordiniert durch die Jugendhilfeplanung am Interessensbekundungsverfahren des Landes beteiligt. JPI und Kinderschutzbund wollen den quantitativen und qualitativen Ausbau der Hilfen und Strukturen der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Essen vorantreiben. Mit diesem neuen Angebot sollen betroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien beraten werden. Hinzukommen soll die Beratung von Institutionen sowie die Netzwerkarbeit und Qualifizierungsangebote für Fachkräfte.

Für das Vorhaben werden bei den Trägern jeweils 1,5 Personalstellen, also insgesamt drei Vollzeitstellen in der Eingruppierung E13 TVöD, benötigt. Der Beginn der Umsetzung ist für Oktober 2021 anvisiert.

Hintergrund
Das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 1. Juli 2021 das Jugendamt und den Deutschen Kinderschutzbund darüber informiert, dass der geplante Ausbau der spezialisierten Beratung gefördert werden soll. Der zuständige Landschaftsverband Rheinland (LVR) hatte die Stadt Essen und den Deutschen Kinderschutzbund am 20. Juli 2021 zur Antragstellung aufgefordert. Beabsichtigt ist, die anvisierten drei Vollzeitstellen zu fördern. Bei einer erfolgreichen Antragstellung übernimmt das Land im Umfang von bis zu 106.208 Euro (80 Prozent) pro Jahr der bewilligten Personalkosten. Der dadurch verbleibende Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent soll für beide Träger von der Stadt Essen getragen werden.

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