Lärmaktionsplan 2021 beschlossen

22.09.2021

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (22.09.) Sitzung den Lärmaktionsplan 2021 beschlossen.

Der Lärmaktionsplan soll bei zukünftigen Planungen berücksichtigt werden und den vorhandenen Lärmbelastungen durch geeignete Maßnahmen begegnen. Grundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplans sind die EU-Umgebungslärmrichtlinie und das Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Beteiligung der Bevölkerung

Um die Essener Bürger*innen frühzeitig in die Aufstellung des Lärmaktionsplans einzubeziehen, hatte die Stadt im Dezember 2019 bis Ende Januar 2020 eine Online-Beteiligung durchgeführt. Die Bürger*innen konnten dabei Orte benennen, an denen es zu laut ist und Verbesserungsvorschläge einreichen. Die Offenlegung des Lärmaktionsplans 2021 erfolgte vom 1. Juni bis zum 1. Juli 2021.

Lärmkartierung als erster Schritt

Als erster Schritt gilt die Lärmkartierung, die sowohl den Straßenlärm, den Schienenlärm, den Fluglärm als auch Gewerbe- und Industrielärm in der Stadt Essen betrachtet. Die Lärmkartierung bietet die Grundlage, um besonders laute Bereiche zu identifizieren, zur Festschreibung von Maßnahmen zur Lärmminderung und die dazugehörigen Auswertungen, die anschließend im Lärmaktionsplan zusammengefasst werden.

Geplante Maßnahmen des Lärmaktionsplans

Zu den Lärmminderungsmaßnahmen, die im Aktionsplan vorgesehen sind, gehören neben der Sanierung und dem Neubau von Straßen und dem Ausbau von Haltestellen, unter anderem verkehrssteuernde Maßnahmen, die Förderung des ÖPNV, die Förderung des Rad- und Fußverkehrs, der Luftreinhalteplan und die Förderung der Elektromobilität. Zudem sind Maßnahmen der Ruhrbahn, von Straßen.NRW, der DB Netz AG, des Flughafens Düsseldorf und des Flughafens Essen/Mülheim vorgesehen.

Zu den verkehrssteuernden Maßnahmen, die bereits umgesetzt wurden oder weiter ausgebaut werden, gehört die Einführung von Pilotprojekten für Tempo 30 sowie die dauerhafte Anordnung von Tempo 30 auf Strecken, die sich bereits durch den vorherigen Lärmaktionsplan im Pilotstatus befanden. Zusätzlich gilt Tempo 30 bereits vor insgesamt 271 Kindergärten, 214 Schulen, 75 Seniorenheimen und 16 Krankenhäusern.

Eine weitere Maßnahme ist die Sanierung von Straßen mit lärmminderndem Asphalt, der in den vergangenen Jahren auf über 240 Straßenabschnitte eingebaut wurde. In Zukunft soll bei zahlreichen geplanten Straßensanierungen ebenfalls eine Lärmminderung erfolgen.

Auch das Handlungskonzept "Modal-Split 2035", das bis zum Jahr 2035 das "4 x 25 Prozent-Ziel" gegliedert in ÖPNV, Rad Fußgänger und PKW trägt einen wichtigen Beitrag zur Lärmminderung bei, ebenso wie die Weiterführung der Lead City-Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs.

Im Lärmaktionsplan 2017 wurden zudem erstmalig "Ruhige Gebiete" festgeschrieben. Hierbei handelt es sich um Landschaftsflächen mit sehr geringer Lärmbelastung und sehr ruhige siedlungsnahe Flächen. Die Stadt hatte in Essen 82 solcher Gebiete identifiziert, darunter zum Beispiel der Baldeneysee und die Ruhraue. Mit dem Lärmaktionsplan 2021 werden sieben bereits vorhandene ruhige Gebiete ausgeweitet; ein ruhiges Gebiet entfällt, da es wird für Planungen benötigt wird.

Alle Ergebnisse der Beteiligung und weitere Informationen sowie der Lärmaktionsplan 2021 selbst sind auf www.essen.de abrufbar.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen