Mit dem Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen werden bis zum Jahr 2024 zahlreiche Baumaßnahmen durchgeführt und das Essener Stadtbild positiv gestaltet. Dazu gehören Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen für Kindertagesstätten, Schulen sowie Verwaltungsgebäude, Straßen und Plätze aber auch Sportanlagen. Neben eigenen Mitteln aus dem städtischen Haushalt ruft die Stadt dafür Fördermittel von Bund und Land in Millionenhöhe ab.
Im ersten Halbjahr 2021 wurden zahlreiche Maßnahmen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I und II (KInvFöG I und II) sowie dem Förderprogramm "Gute Schule 2020" angestoßen und beauftragt.
Insbesondere aufgrund der Hochwasserkatastrophe wurden die Förderzeiträume aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz noch einmal verlängert, die Anpassung erfolgte mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 14. September 2021.
Der Förderzeitraum von KInvFöG I endet nun zum 31.12.2023. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle angemeldeten Fördermaßnahmen beendet werden. Von den insgesamt 55 angemeldeten Maßnahmen wurden bis zum Ende des 1. Halbjahres 2021 bereits 48 baulich fertiggestellt und 44 bereits vollständig mit dem Fördergeber abgerechnet. Im zweiten Halbjahr 2021 werden noch sieben Maßnahmen abgerechnet und eine Maßnahme baulich fertiggestellt werden (fehlen drei Stück). Die Verwaltung geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Fördermittel in Höhe von 64,28 Millionen Euro vollständig und fristgerecht bis zum Jahresende 2021 umgesetzt und abgerechnet werden.
Im Rahmen des Förderprogramms KInvFöG II erhält die Stadt Essen 56,7 Millionen Euro, die Maßnahmen müssen nun bis zum 31.12.2025 abgeschlossen sein. Innerhalb dieses Finanzierungsrahmens sollen 27 Maßnahmen umgesetzt werden.
Insgesamt wurden im Rahmen des Förderprogramms bereits 20,4 Millionen Euro verausgabt, darüber hinaus wurden Aufträge mit einem Gesamtvolumen von 26,5 Millionen Euro erteilt. Mit Ablauf des 1. Halbjahres 2021 wurden bereits 6,2 Millionen Euro abgerufen.
Von den insgesamt 27 geplanten Maßnahmen wurde eine Maßnahme beendet und abgerechnet. 14 Maßnahmen befinden sich in der Bauausführung, die restlichen 11 rücken nun sukzessive in der Planungs- und die Ausführungsphase. Eine Maßnahme wird noch offiziell als Nachrücker angemeldet.
Nach heutigem Stand können alle Maßnahmen des Förderprogramms KInvFöG 2 fristgerecht bis Ende 2023 fertiggestellt und abgerechnet werden.
Über das Förderprogramm "Gute Schule 2020" hat die Stadt Essen einen Kreditrahmen in Höhe von 81,4 Millionen Euro eingeräumt bekommen, der in den letzten Jahren komplett abgerufen wurde. Die Verwendung der Darlehen ist jeweils innerhalb von 48 Monaten nach Mittelabruf gegenüber der NRW.BANK nachzuweisen.
Zum 15.12.2021 wird die Stadt Essen Verwendungsnachweise in Höhe der ersten Jahrestranche von 2017 von 11.685.700 Euro fristgerecht vorlegen.
Von den insgesamt acht investiven Großmaßnahmen befinden sich vier Maßnahmen bereits in der Bauausführung, unter anderem die Dilldorfschule und die Geschwister-Scholl-Realschule.
Die restlichen vier investiven Maßnahmen befinden sich derzeit noch in der Planungsphase und werden sukzessive in die Ausführungsphase kommen, darunter die Hövelschule und die Tiegelschule.
Von den insgesamt 34 konsumtiven Kleinmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 9,7 Millionen Euro wurden bereits 29 Maßnahmen mit rund 5,6 Millionen Euro Gesamtvolumen fertiggestellt und beendet, dazu gehören beispielsweise die Sanierung von Dächern, Heizungsanlagen oder Fenstern an verschiedenen Schulstandorten.
Darüber hinaus werden 23 Digitalisierungsmaßnahmen an Grundschulen mit einem Gesamtvolumen von 2 Millionen Euro finanziert. 18 Maßnahmen konnten bereits beendet werden, die restlichen fünf werden noch in diesem Jahr fertiggestellt.
Alle Maßnahmen liegen aktuell im Zeit- und Kostenrahmen und können nach heutigem Planungsstand fristgerecht abgerechnet werden.
Zum Hintergrund
Fördermittel von Bund und Land sowie Investitionsmittel des städtischen Haushalts ermöglichen das Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen. Dabei fließen insgesamt rund 618 Millionen Euro in die verschiedenen Förderprojekte, von denen die Stadt rund 415 Millionen Euro aus städtischen Haushaltmitteln in den Ausbau der Infrastruktur selbst investiert.
Im Rahmen von Kapitel 1 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) stehen der Stadt Essen rund 64 Millionen Euro zur Verfügung, die vor allem in die Lärmbekämpfung und energetische Sanierungen investiert werden. Als Erweiterung dient KInvFG Kapitel 2 mit einem Volumen von rund 57 Millionen Euro, die der Verbesserung der Schulinfrastruktur zu Gute kommen. Mit weiteren 82 Millionen Euro werden mithilfe des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen ("Gute Schule 2020") Maßnahmen im schulischen Bereich umgesetzt.
Mit einer interaktiven Karte unter geo.essen.de/kinv informiert die Stadt Essen über die Standorte der einzelnen Projekte und stellt weiterführende Informationen außerdem auf der Website www.essen.de/sip zu diesen zur Verfügung.
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