Wiederaufbauhilfe zur Unwetterkatastrophe für Privathaushalte und Privatvermieter

Stadt Essen unterstützt beim Ausfüllen des Online-Antrags

28.09.2021

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) bietet seit dem 17. September Betroffenen der Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 die Möglichkeit, Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen sowie für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen einzureichen.

Die Stadt Essen unterstützt betroffene Essener Bürger*innen bei der Antragsstellung der Wiederaufbauhilfe des Landes NRW. Im Service Portal der Stadt Essen auf https://service.essen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/430201/show können Betroffene einen Termin im Rathaus vereinbaren, um Hilfe beim Ausfüllen des Online-Antrags zu bekommen. Vorab ist es erforderlich, dass ein Konto im Online-Förderportal des Landes NRW auf https://www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag#login angelegt wird, damit die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) zum Termin mitgebracht werden können. Zudem sollten sich Bürger*innen frühzeitig informieren, welche Dokumente zur Antragsstellung benötigt werden und diese ebenfalls zum Termin mitbringen. Vor Ort steht den Bürger*innen dann ein PC-Arbeitsplatz zur Verfügung, um den Antrag online stellen zu können. Bei auftretenden technischen und organisatorischen Fragestellungen stehen Mitarbeiter*innen vor Ort unterstützend zur Seite. Allerdings müssen alle Eingaben im Online-Antrag direkt und eigenverantwortlich durch die Bürger*innen erfolgen.

Eine inhaltliche Beratung im Sinne einer Rechtsberatung zum Online-Antrag kann durch die städtischen Mitarbeiter*innen nicht erfolgen. Für inhaltliche Fragen zur Antragsstellung steht das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" des Landes NRW montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10 bis 16 Uhr unter der Nummer 0211 4684-4994 zur Verfügung. Weitere Informationen finden Interessierte auf www.land.nrw/wiederaufbauhilfe.

Zum Hintergrund

Im Rahmen des vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Aufbauhilfegesetz 2021 für die betroffenen Regionen der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Höhe von rund 30 Milliarden Euro können Betroffene in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Für den Wiederaufbau stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte am 13. September 2021 die dazugehörende Förderrichtlinie "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" veröffentlicht.

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Stadt Essen
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Viele Autos wurden durch das Hochwasser beschädigt. Blick auf einen Hinterhof an der Kupferdreher Straße.
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