Im November finden gleich drei stille Feiertage statt: Allerheiligen am 1. November, Volkstrauertag am 14. November und Totensonntag am 21. November. An den Tagen gelten besondere gesetzliche Vorschriften.
Folgende Aktivitäten sind an Allerheiligen und am Totensonntag zwischen 5 und 18 Uhr, sowie am Volkstrauertag zwischen 5 und 13 Uhr untersagt:
An allen drei stillen Feiertagen sind zwischen 5 und 18 Uhr folgende Veranstaltungen verboten:
Coronabedingte Einschränkungen
Die oben genannten Verbote beziehen sich ausschließlich auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in NRW. Im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie gibt es weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Die Vorschriften der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind daher in jedem Fall zu beachten und einzuhalten. Ausführliche Informationen dazu sind auf essen.de/coronavirus_regeln und essen.de/coronavirus_faq_regeln zu finden.
Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse