In der letzten Woche hatte das Kreissportgericht Essen wegen einer Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter im Kreisliga B-Spiel FC Karnap 07/27 gegen AL-ARZ Libanon Essen II eine Sperre von sechs Jahren und sechs Monaten für den verantwortlichen Spieler von Al-ARZ ausgesprochen.
Wie angekündigt haben auch die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) das Verfahren zur Aussprache eines Hausverbotes gegen den Spieler für alle Sportanlagen der Stadt Essen eingeleitet. Grundlage hierfür ist eine Regelung in der Satzung über die Nutzung städtischer Sporthallen und Sportplätze, die den SBE bei derartigen Gewalttaten entsprechende Handlungsmöglichkeiten gibt. "Wir dulden auf den städtischen Sportanlagen keine Gewalt", so Oberbürgermeister Thomas Kufen. "Wir werden bei derartigen Vorfällen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln reagieren."
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