Offene Ganztagsschulen in Essen

10.11.2021

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz, das vom Deutschen Bundestag und dem Bundesrat im September beschlossen wurde, wird allen Schüler*innen, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen, mit Schuleintritt und bis zum Beginn der fünften Klassenstufe ein Anspruch auf eine ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung gewährt. Dies gilt von Montag bis Freitag im Umfang von acht Stunden täglich.

Dieser Anspruch soll schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassen Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht. Aus Sicht des städtischen Fachbereichs Schule liegt der Bedarf an Betreuungsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen (OGS) grundsätzlich höher als derzeit gedeckt werden kann. Es ist anzunehmen, dass der Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung für Grundschulkinder zu einem erheblichen Wachstum der OGS-Systeme führen wird.

Um allen Schüler*innen der ersten Klassen ab dem Schuljahr 2026/27 und den folgenden Klassenstufen ab den darauffolgenden Schuljahren einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung anbieten zu können, sind insbesondere in den Offenen Ganztagsschulen multifunktionale Raumnutzungskonzepte sowie die dafür benötigte Raumausstattung erforderlich. Der Fachbereich Schule plant bereits die Erprobung von Musterräumen. Neben dem notwendigen räumlichen Ausbau und der konzeptionellen Umstrukturierung wird insbesondere zusätzliches pädagogisches Personal erforderlich, um den steigenden Betreuungsbedarfen gerecht zu werden. Träger des Offenen Ganztages in Essen sind aktuell sowohl der Fachbereich Schule als auch die Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE), wobei die Übernahme des OGS-Angebots durch die JHE ab dem Schuljahr 2022/2023 vorgesehen ist. Um den Offenen Ganztag ab dem Schuljahr 2023/2024 quantitativen sowie qualitativen weiterzuentwickeln wird zudem eine "Qualitätsoffensive OGS" angestrebt.

Zum Schuljahr 2021/2022 werden in Essen aktuell rund 10.000 Grundschüler*innen im Offenen Ganztag betreut. Unter Berücksichtigung der aufgrund des Ganztagsförderungsgesetz hinzukommenden Personenkreise liegt der prognostizierte Bedarf an OGS-Betreuungsplätzen für das Schuljahr 2026/2027 bei circa 13.500 und im Folgeschuljahr 2027/2028 bei circa 17.000.

Um den wachsenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Offenen Ganztag zu begegnen, müssen zunächst die Bedarfe im Schuljahr 2022/2023 konkreter ermittelt werden. Auf Grundlage gesicherter Schulentwicklungsdaten und Bedarfszahlen sowie abschätzbarer finanzieller Mehrbedarfe wird anschließend ein Konzept zur Umsetzung des Rechtsanspruches gemäß Ganztagsförderungsgesetzes entwickelt. Zudem ist vorgesehen, die Betreuung im Offenen Ganztag in einem Themenband der Schulentwicklungsplanung im Schuljahr 2022/2023 ausführlich zu beschreiben.

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