Städtische Zuschüsse für 20 vereinseigene Sportstätten beschlossen
23.11.2021
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen hat in seiner heutigen (23.11.) Sitzung zusätzliche Zuschüsse für 20 vereinseigene Sportstätten gemäß der städtischen Sportförderungsrichtlinien beschlossen. Danach können Vereine, denen im laufenden Jahr nachweislich besondere Belastungen bei der Unterhaltung ihrer vereinseigenen Sportstätten entstanden sind, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel auf Antrag eine weitere Unterstützung erhalten.
Den 20 antragstellenden Vereinen wird ein zusätzlicher Unterhaltungszuschuss für das Jahr 2021 in Höhe von 50 Prozent der nachgewiesenen besonderen Belastungen maximal jedoch in Höhe des allgemeinen Unterhaltungszuschusses (verbindliche Vorgabe der Sportförderungsrichtlinien) gewährt. Alle antragstellenden Vereine haben die besonderen Belastungen durch die Vorlage entsprechender Rechnungen nachgewiesen.
Vereine, die einen zusätzlichen Unterhaltungszuschuss in Höhe von 50 Prozent der nachgewiesenen besonderen Belastungen erhalten:
- SV Essen-Schonnebeck Tennis e. V.
Besondere Belastungen: 1.365 Euro
Unterhaltungszuschuss 2021 1.170 Euro
Zusätzlicher Unterhaltungszuschuss: 680 Euro - TC Heisingen e.V.
Besondere Belastungen: 3.528 Euro
Unterhaltungszuschuss 2021 1.800 Euro
Zusätzlicher Unterhaltungszuschuss: 1.765 Euro - Licht-Luft-Sportgemeinschaft e.V.
Besondere Belastungen: 731,85 Euro
Unterhaltungszuschuss 2021 3.490 Euro
Zusätzlicher Unterhaltungszuschuss: 365 Euro - Wassersportverein "Neptun" e.V.
Besondere Belastungen: 185,21 Euro
Unterhaltungszuschuss 2021 860 Euro
Zusätzlicher Unterhaltungszuschuss: 95 Euro - DJK Wacker-Bergeborbeck 1922 e.V.
Besondere Belastungen: 5.344 Euro
Unterhaltungszuschuss 2021 5.900 Euro
Zusätzlicher Unterhaltungszuschuss: 2.670 Euro - TIG Heegstraße e.V.
Besondere Belastungen: 2.390 Euro
Unterhaltungszuschuss 2021 1.910 Euro
Zusätzlicher Unterhaltungszuschuss: 1.195 Euro - Werdener Turnerbund von 1896 e.V.
Besondere Belastungen: 1.772 Euro
Unterhaltungszuschuss 2021 1.400 Euro
Zusätzlicher Unterhaltungszuschuss: 885 Euro - BSV Hubertus Kray e.V.
Besondere Belastungen: 819 Euro
Unterhaltungszuschuss 2021 790 Euro
Zusätzlicher Unterhaltungszuschuss: 410 Euro - Ruderklub am Baldeneysee e.V.
Besondere Belastungen: 6.615 Euro
Unterhaltungszuschuss 2021 3.440,00 Euro
Zusätzlicher Unterhaltungszuschuss: 3.310,00 € - SuS Haarzopf 1924 e.V.
Besondere Belastungen: 1.312 Euro
Unterhaltungszuschuss 2021 930 Euro
Zusätzlicher Unterhaltungszuschuss: 655 Euro - ETB Schwarz-Weiß e.V.
Besondere Belastungen: 3.465 Euro
Unterhaltungszuschuss 2021 8.910 Euro
Zusätzlicher Unterhaltungszuschuss: 4.230 Euro - TC Schellenberg e.V.
Besondere Belastungen: 1.507,08 Euro
Unterhaltungszuschuss 2021 1.100 Euro
Zusätzlicher Unterhaltungszuschuss: 755 Euro
Vereine, die einen zusätzlichen Unterhaltungszuschuss in Höhe des normalen Unterhaltungszuschusses erhalten:
- TC Grün-Weiß Stadtwald e.V.
Besondere Belastungen: 12.487 Euro
Unterhaltungszuschuss 2021 2.200 Euro
Zusätzlicher Unterhaltungszuschuss: 2.200 Euro - Kanugesellschaft Wanderfalke e.V.
Besondere Belastungen: 8.236 Euro
Unterhaltungszuschuss 2021 2.050 Euro
Zusätzlichen Unterhaltungszuschuss: 2.050 Euro - TC Am Volkswald e.V.
Besondere Belastungen: 5.094 Euro
Unterhaltungszuschuss 2021 1.620 Euro
Zusätzlicher Unterhaltungszuschuss: 1.620 Euro - TC RAWA 1972 e.V.
Besondere Belastungen: 11.025 Euro
Unterhaltungszuschuss 2021 4.140 Euro
Zusätzlicher Unterhaltungszuschuss: 4.140 Euro - Tennisverein Burgaltendorf e.V.
Besondere Belastungen: 4.285 Euro
Unterhaltungszuschuss 2021 1.840 Euro
Zusätzlicher Unterhaltungszuschuss: 1.840 Euro - TIG Oststadt e.V.
Besondere Belastungen: 3.427 Euro
Unterhaltungszuschuss 2021 1.320 Euro
Zusätzlicher Unterhaltungszuschuss: 1.320 Euro - Kanufreunde und Fischereiverein e.V.
Besondere Belastungen: 2.498 Euro
Unterhaltungszuschuss 2021 860 Euro
Zusätzlicher Unterhaltungszuschuss: 860 Euro
Die zusätzlichen Unterhaltungszuschüsse ergeben ein Gesamtvolumen in Höhe von 31.955 Euro. Dabei handelt es sich um Restmittel aus der Position "Unterhaltungszuschüsse des Wirtschaftsplanes 2021 der Sport- und Bäderbetriebe Essen".
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