Regeln zu Fahrradstraßen auf Fahrrädern von metropolradruhr in Essen

01.12.2021

Nebeneinander fahren ist ausdrücklich erlaubt! Und zwar auf allen Fahrradstraßen in Essen. Diese und weitere Regeln zu den Fahrradstraßen sind seit heute (01.12.) auf 100 Fahrrädern des BikeSharing-Anbieters metropolradruhr zu sehen. Im gesamten Stadtgebiet verteilt können die Fahrradstraßen-Regeln so für vier Monate – abgebildet mit reflektierender Folie auf den Werbeflächen am Hinterrad - gesehen werden. Im Straßenverkehr ist die gegenseitige Rücksichtnahme wichtig, oft gehen entsprechende Verhaltensregeln aber unter. Die Stadt Essen will auf diese Weise auf die geltenden Regeln aufmerksam machen.

Der Hinweis auf den Fahrrädern von metropolradruhr ist nur eine von mehreren Maßnahmen, die die Stadt Essen bisher unternommen hat, um auf die geltenden Fahrradstraßen-Regeln aufmerksam zu machen. Im August gab es eine Danke-Aktion für Fahrradfahrer*innen zum einjährigen Bestehen der Fahrradstraßenachsen. Im September wurde in einer gemeinsamen Aktion mit der Polizei Essen und Mitgliedern des RadEntscheids in Rüttenscheid und Frohnhausen über die Regeln auf Fahrradstraßen aufgeklärt. Im Oktober gab es eine große Plakat-Aktion auf den Roadside-Screens, an Haltestellen-Plakatwänden und auch auf den Megalight-Screens an mehreren Hauptstraßen in Essen. Es gibt außerdem einen Erklärfilm zu den wichtigsten Regeln auf Fahrradstraßen auf www.essen.de/radfahren. Mit aktuell 82 Fahrradstraßen ist Essen nach München die Stadt mit den meisten Fahrradstraßen in ganz Deutschland.

Die Leihfahrräder von metropolradruhr werden seit Jahren immer häufiger genutzt. Allein im Jahr 2020 wurden die Fahrräder nach Angaben des Betreibers, der Firma Nextbike, 116.900 Mal ausgeliehen. Eine deutliche Steigerung zum Vorjahr um 44 Prozent. In Essen stehen mittlerweile insgesamt 70 Leihstationen mit über 500 Leihrädern zur Verfügung.

Die wichtigsten Regeln auf Fahrradstraßen im Überblick

Fahrradstraßen sind vor allem für Fahrradfahrer*innen da. Das heißt, der übrige Verkehr muss sich dem Radverkehr anpassen.

Das gilt auf Fahrradstraßen:

  • Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
  • Der Radverkehr hat Vorrang. Autos oder auch Motorräder müssen gegebenenfalls langsamer fahren.
  • Fahrradfahrer*innen dürfen nebeneinander fahren.
  • Fahrradfahrer*innen dürfen und sollten in der Mitte der Fahrbahn fahren, um genügend Abstand zu parkenden Autos halten zu können.

Und das gilt auf allen Straßen und Wegen:

  • Beim Überholen muss ausreichend Platz vorhanden sein, um 1,5 Meter Abstand zu Fahrradfahrer*innen halten zu können. Wenn das nicht möglich ist, darf nicht überholt werden.
  • Die Gehwege gehören hauptsächlich den Fußgänger*innen. Kinder unter 8 Jahren müssen mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, Kinder bis einschließlich 9 Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren.
  • E-Scooter dürfen ausschließlich da fahren, wo Fahrräder fahren dürfen. Ist kein Radweg vorhanden, dürfen sie auf der Straße, außerorts auch auf dem Seitenstreifen fahren. Gehwege sowie Fußgängerzonen dürfen nicht genutzt werden.
  • Jeder nimmt Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer*innen.

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Nebeneinander fahren ist ausdrücklich erlaubt! Und zwar auf allen Fahrradstraßen in Essen. Diese und weitere Regeln zu den Fahrradstraßen sind ab sofort auf 100 Fahrrädern des BikeSharing-Anbieters metropolradruhr zu sehen.
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