Rat der Stadt Essen beschließt Neuorganisation der "Kommission Kunst im öffentlichen Raum"

15.12.2021

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (15.12.) Sitzung die Neueinrichtung und Organisation einer "Kommission Kunst im öffentlichen Raum" als Nachfolger der "Jury Kunst im öffentlichen Raum" zur künstlerisch fachlichen Beratung und Empfehlung über Angelegenheiten der Kunst im öffentlichen Raum beschlossen. Die neue Kommission soll für die Dauer einer Wahlperiode des Rates der Stadt Essen benannt werden.

Die "Jury Kunst im öffentlichen Raum" ist ein seit 1994 durch den Rat der Stadt eingesetztes Gremium zur künstlerisch-fachlichen Beratung im Verfahren zur Aufstellung von Kunstwerken im öffentlichen Raum. Das eingeführte Verfahren wurde in den Jahren 2002 und zuletzt in 2008 geringfügig angepasst. Die strukturelle und teils auch personelle Zusammensetzung des Gremiums ist seitdem unverändert. In der Praxis der vergangenen Jahre hat sich, insbesondere aufgrund des sich wandelnden und erweiterten Begriffs von Kunst im öffentlichen Raum, herausgestellt, dass das durch den Rat beschlossene Verfahren, die in der Gemeindeordnung NRW festgelegten Regelungen der kulturellen Angelegenheit Kunst im öffentlichen Raum nicht mehr zeitgemäß abbildet.

Neue Kommission soll Rat Empfehlungen geben

Zur Sicherung künstlerischer Qualität und der aktiven Teilhabe an Kunst in der Gestaltung des öffentlichen Raumes soll künftig die neue Kommission über den Rat bei allen Entscheidungen über künstlerische Interventionen oder Installationen von Kunst im öffentlichen Raum und/oder auf städtischen Grundstücken beteiligt werden.

Besonders im Hinblick auf die künstlerisch fachliche Beratung durch das Gremium werden damit auch dessen Beratungsaufgaben erweitert: Die Kommission kann über die Einbringung von Stellungnahmen und Empfehlungen zur Aufstellung von Kunstwerken durch nichtstädtische Träger hinaus, selbst die Aufstellung und Realisierung von Kunstwerken und Kunstprojekten initiieren und anregen.

Zusammensetzung der künftigen Kommission

Der Kommission sollen künftig folgende Mitglieder angehören: Geschäftsbereichsvorstand Oberbürgermeister*in, Geschäftsbereichsvorstand 4 - Jugend, Bildung und Kultur, Geschäftsbereichsvorstand 6 - Umwelt, Verkehr und Sport, Geschäftsbereichsvorstand 7 - Stadtplanung und Bauen, Stadtplaner*in und Landschaftsarchitekt*in auf Vorschlag der Verwaltung, eine*ein Architekt*in auf Vorschlag des Kulturbeirates, drei regional/überregional schaffende Künstler*innen und Kulturschaffende auf Vorschlag des Kulturbeirates, Museum Folkwang, Folkwang Universität der Künste, Hochschule der bildenden Künste Essen, Personen des öffentlichen Lebens auf Vorschlag der Verwaltung, Untere Denkmalschutzbehörde, Grugapark Essen, je ein*e Vertreter*in der drei größten Ratsfraktionen, optional die*der jeweilige Bezirksbürgermeister*in, wenn in den Sitzungen der Kommission bezirksrelevante Themen besprochen werden sowie optional die*der jeweilige Kulturbeauftragte der Bezirksvertretung, wenn in den Sitzungen der Kommission bezirksrelevante Themen besprochen werden.

Die Mitglieder der Kommission werden zu Beginn der Wahlperiode durch die Verwaltung vorgeschlagen. Die jeweiligen Ratsfraktionen sowie die weiteren genannten Institutionen benennen ihre Vertreter*innen in eigener Zuständigkeit. Die Ernennung erfolgt durch den Rat der Stadt Essen. Der*Die Oberbürgermeister*in hält den Vorsitz der Kommission, die in der Regel mindestens zweimal pro Jahr tagen soll. Die Geschäftsführung erfolgt durch den Geschäftsbereich 4 der Stadt Essen. Die Kommission gibt sich selbst ein Leitbild für die Kunst im öffentlichen Raum sowie eine Geschäftsordnung. Die Regelungen der Gemeindeordnung, der Hauptsatzung der Stadt Essen und der Geschäftsordnung des Rates bleiben von den zuvor genannten Regelungen unberührt.

Nach zwei Jahren soll eine Evaluation der neuen Kommission erfolgen.

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