Der Jugendhilfeausschluss der Stadt Essen hat in seiner gestrigen (14.12.) Sitzung den vierten Essener Kinder- und Jugendförderplan beschlossen. Er tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft und ist bis mindestens Ende 2025 gültig. Mit diesem Instrument werden die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Arbeit der Kinder- und Jugendtreffs und der im Arbeitskreis Jugend Essen zusammengeschlossenen Jugendverbände festgelegt. Auf dieser Basis erfolgen die Förderung der Einrichtungen, Organisationen und Gruppen durch die Stadt Essen.
Schwerpunktthemen Beteiligung, Bildung und Digitalisierung
"Der vierte Kinder- und Jugendförderplan für die Stadt Essen ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in unserer Stadt", erklärt Muchtar Al Ghusain, Geschäftsbereichsvorstand Jugend, Kultur und Bildung der Stadt Essen. "Wir haben uns gemeinsam mit allen Beteiligten erstmalig auf 25 Entwicklungslinien verständigt, anhand derer wir in den kommenden vier Jahren die einzelnen Handlungsfelder in den Blick nehmen und weiterentwickeln wollen." Wegweisend werden hier, neben den gesetzlichen und fachlichen Grundlagen, die bereits beim Auftaktworkshop im März 2020 zusammen mit Kindern und Jugendlichen identifizierten Schwerpunktthemen Beteiligung, Bildung und Digitalisierung sein. So sollen beispielsweise neue Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erprobt werden und die Zusammenarbeit mit Schulen und weiteren Bildungsakteuren gestärkt werden. Ein besonderer Aspekt wird zudem auf der Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen sowie der Entwicklung neuer digitaler Angebote, auch in hybrider Form liegen. "Große und wichtige Aufgaben, die allen Beteiligten Engagement und Durchhaltevermögen abverlangen werden – für die Umsetzung bin ich guter Dinge", so Al Ghusain.
Zusammenarbeit der Akteure
"Die Zusammenarbeit der Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe in Essen ist seit Jahrzehnten etabliert. Dies hat sich auch bei der gemeinsamen Erarbeitung des Kinder- und Jugendförderplans erneut gezeigt und wird sich bei der Umsetzung der Entwicklungslinien in den kommenden Jahren sicherlich bestätigen", erklärt Carsten Bluhm, Fachbereichsleiter des Jugendamtes. An der Erstellung des mehr als 50-seitigen Textes haben über 30 Personen aus der Verwaltung, aus den Jugendverbänden und von den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mitgearbeitet. Sie haben in den vergangenen 18 Monaten im Rahmen von mehr als 20 Arbeitstreffen den nun durch den Jugendhilfeausschuss beschlossenen vierten Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Essen erstellt. Und das alles unter Corona-Bedingungen, die allen Beteiligten ebenfalls großes Engagement abverlangt haben, da unter den jeweils gültigen Rahmenbedingungen der vergangenen Monate weiterhin Angebote für Kinder und Jugendliche ermöglicht wurden. "Umso mehr freuen sich nun alle Beteiligten auf die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans in den kommenden Monaten", so Carsten Bluhm.
Änderung der Förderrichtlinien
Ein wichtiger Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplanes sind zudem die Förderrichtlinien der Stadt Essen, mit denen die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine mögliche Förderung festgelegt werden. Diese wurden in den folgenden Punkten geändert:
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