Stadt Essen vergibt fast 35 Millionen Euro Fördermittel für öffentlich geförderte Mietwohnungen

17.12.2021

Im Jahr 2021 wurde in Essen die Errichtung von Mietwohnungen mit fast 35 Millionen Euro gefördert. Das teilt die Bewilligungsbehörde für den öffentlich geförderten Wohnungsbau mit, die ihren Sitz bei der Stadt Essen im Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement hat.

Die Nachfrage nach Fördermitteln für Neubauten war im vergangenen Jahr so hoch, dass die der Stadt Essen vom Land Nordrhein-Westfalen zunächst zugesagten Mittel nicht ausreichten und im Laufe des Jahres weitere Mittel nachgefordert werden mussten. Das Land stellte diese daraufhin zusätzlich zur Verfügung. Die Corona-Pandemie hatte zwar die Beratung von bauwilligen Investoren durch die Bewilligungsbehörde zum Teil erschwert, aber keinen Einfluss auf die Nachfrage nach Fördermitteln gehabt.

Mit den Landesgeldern des Jahres 2021 wird der Neubau von 225 öffentlich geförderten Wohnungen ermöglicht, die nach Fertigstellung mehrere Jahrzehnte für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zur Verfügung stehen. Die geförderten Mietwohnungen werden in den Stadtteilen Westviertel, Frohnhausen, Bedingrade, Bochold, Schonnebeck, Stoppenberg, Kupferdreh und Kettwig entstehen.

Modernisierungsmittel sowie Mittel zur Förderung des Erwerbs von Eigentum wurden im Jahr 2021 nur in sehr geringem Umfang vergeben. Die Gelder kommen von der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit ihrer Hilfe werden auch in Essen bezahlbare, moderne und barrierefreie Wohnungen neu geschaffen. Auch Bestandsgebäude können mit Mitteln der Wohnraumförderung modernisiert werden. Voraussetzung für den Bezug einer geförderten Mietwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein, der an die Einhaltung von Einkommensgrenzen gekoppelt ist. Anträge können beim Einwohneramt, Fachabteilung Service und Wohnungsangelegenheiten, gestellt werden.

Ein Teil der Förderwohnungen wird infolge des "Essener Konzepts zur Förderung des Wohnungsbaus" errichtet. Dieses Konzept hat der Rat der Stadt Essen im Jahr 2016 beschlossen. Es besagt unter anderem, dass alle Bauvorhaben, für die ein neuer Bebauungsplan aufzustellen ist, mit einem Anteil öffentlich geförderter Wohnungen realisiert werden muss. Die gleiche Pflicht gilt für Investoren, die ein Grundstück von der Stadt Essen für Geschosswohnungsbau erwerben, sofern dies dafür geeignet ist.

Beispiele von geförderten Wohnungen, die derzeit in Essen errichtet werden oder bereits fertiggestellt wurden, finden Interessierte auf www.essen.de/wohnen.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen