Heute (07.01.) übergab Oberbürgermeister Thomas Kufen dem Juristen Dr. Ulrich Hambüchen das Verdienstkreuz am Bande für sein berufliches Engagement in der deutsch-chinesischen Entwicklungszusammenarbeit und in der Rechtsberatung zur chinesischen Gesetzgebung im öffentlichen Recht wie auch im Arbeits- und Sozialrecht.
Dr. Ulrich Hambüchen hat einen beachtlichen beruflichen Werdegang hinter sich: seit 1979 war er als Richter am Sozialgericht Aachen tätig, nach einer dreijährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht arbeitete er ab 1987 am Landessozialgericht des Landes Nordrhein-Westfalen als Richter.
Ab 1993 bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2014 war Dr. Ulrich Hambüchen am Bundessozialgericht in Kassel - zuletzt in der Funktion als Vorsitzender Richter des 3. Senats - tätig. Von 1994 bis 2001 wurde er dabei von seiner Amtszeit am Bundessozialgericht beurlaubt, um als Mitarbeiter der "Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit" (GTZ – heute GIZ) als fachlicher Berater und Ansprechpartner des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit der Volksrepublik China in Fragen rund um die Gesetzgebung zum Arbeits- und Sozialrecht tätig zu sein. 2000 übernahm Dr. Hambüchen für ein Jahr die Koordinierung zwischen der GTZ und dem Bundesjustizministerium im deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog.
Während dieser Zeit hat der promovierte Jurist viele Denkanstöße und Anregungen für die Entwicklung der chinesischen Gesetzgebung eingebracht. Seine fachlichen Fähigkeiten wurden dabei auch von den chinesischen Projektpartner geschätzt. Zudem hat Dr. Ulrich Hambüchen im Rahmen seiner Entwicklungszusammenarbeit mit der GTZ Fachseminare und Workshops in Russland, Kirgistan und der Mongolei gegeben, um seine Expertise zur Gesetzgebung und zur Aus- und Fortbildung von Juristen in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen weiterzugeben.
Oberbürgermeister Thomas Kufen gratulierte Dr. Ulrich Hambüchen zum Verdienstkreuz am Bande und bedankte sich für sein berufliches Engagement, dass er im Laufe der Jahre an den Tag gebracht hat.
Zum Hintergrund
Der Verdienstorden wird an Bürger*innen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie darüber hinaus für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, wie zum Beispiel im sozialen und karitativen Bereich. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung in Deutschland und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.
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