Ehrungen der Altersjubiläen im Jahr 2021

25.01.2022

Die Stadt Essen gratuliert den Essener Bürger*innen traditionell zu besonderen Geburts- und Hochzeitstagen.

Im Jahr 2021 durften 92 Bürger*innen die öffentlichen Glückwünsche der Stadtverwaltung zum 90. Geburtstag entgegennehmen. Weitere 24 Essener*innen wurden anlässlich ihres 95. Geburtstags geehrt, und sieben Jubilar*innen erhielten die Ehrung zur Vollendung des 100. Lebensjahres.

Insgesamt sechs Essener*innen übertrafen in 2021 das Alter von 100 Jahren: Drei Bürger*innen feierten den 101. Geburtstag, ein*e Altersjubilar*in wurde 102 Jahre alt und zwei Essener*innen durften zum 103. Geburtstag – und damit dem ältesten Geburtstag im vergangenen Jahr – beglückwünscht werden.

Die Ehrungen der Altersjubiläen wurden im vergangenen Jahr coronabedingt postalisch übermittelt oder fanden unter Einhaltung aller dann notwendigen Hygienemaßnahmen statt. Anträge auf persönliche Ehrungen zu Ehejubiläen sind in 2021 nicht bei der Stadt Essen eingegangen.

Zum Hintergrund

Ehrung von Altersjubiläen

Allen Bürger*innen, die das 80. Lebensjahr vollenden, wird eine Glückwunschkarte des Oberbürgermeisters übersandt. Ab dem 90. Geburtstag wird diese Gratulation auf Wunsch bei einem persönlichen Besuch der zuständigen Bezirksbürgermeisterin oder des zuständigen Bezirksbürgermeisters oder dessen Stellvertreter*innen zusammen mit einem Blumenstrauß überreicht.

Ab Vollendung des 100. Lebensjahres gratuliert neben dem Oberbürgermeister auch der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen. Zum 100. und ab dem 105. Geburtstag übersendet zusätzlich der Bundespräsident Geburtstagsglückwünsche.

Ehrung von Ehejubiläen

Ehrungen zu Ehejubiläen (ab Goldene Hochzeit) erfolgen nur auf Antrag. Diese Anträge werden unter Vorlage des Stammbuches bzw. der Heiratsurkunde entgegengenommen von

  • den jeweils zuständigen Bürgerämtern sowie Bezirksverwaltungsstellen,
  • dem Standesamt,
  • dem Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.

Die Anträge sollten bis spätestens vier Wochen vor den jeweiligen Jubiläen gestellt werden.

Zu Goldenen Hochzeiten und allen weiteren Ehejubiläen – sofern sie gemeldet werden – gratuliert der Oberbürgermeister. Überbracht wird dieses Glückwunschschreiben durch die zuständige Bezirksbürgermeisterin oder den zuständigen Bezirksbürgermeister oder dessen Stellvertreter*innen. Es wird außerdem noch ein Blumenstrauß überreicht.

Zur Diamantenen Hochzeit wird dem Ehepaar zusätzlich eine Urkunde der Regierungspräsidentin oder des Regierungspräsidenten Düsseldorf übergeben. Ab der Eisernen Hochzeit werden noch Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Bundespräsidenten ausgehändigt.

Herausgegeben von:

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