Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat in seiner heutigen Sitzung (03.02.) den Ankauf des Steinbruchs an der Laupendahler Landstraße beschlossen.
Dort brütet seit etwa zehn Jahren ein Uhu, eine besonders geschützte und störanfällige Tierart. Der ehemalige Steinbruch besteht aus zwei kleineren Felswänden, die der Uhu fast ganzjährig nutzt: als Balzplatz, als Brutplatz, um seine Jungen großzuziehen, und als Versteck, Ruheplatz und Habitatzentrum.
Eigentümer des Steinbruchs ist der Ruhrverband, der ihn bis 2016 für wasserwirtschaftliche Zwecke genutzt hat. Seit einigen Jahren erwägt der Ruhrverband einen Verkauf des Grundstücks. Daher hat die Untere Naturschutzbehörde geprüft, ob der Lebensraum des streng geschützten Uhus durch andere Nutzungen gestört würde. Die Berücksichtigung aller Belange ergab, dass eine parallele Nutzung des Steinbruchs, zum Beispiel für sportliche Zwecke oder zur Naherholung, aufgrund der geringen Grundstücksgröße und der Habitatansprüche des Uhus nicht möglich sind.
Das Grundstück wird daher nun von der Stadt Essen angekauft. Der Steinbruch soll als Naturschutzgebiet ausgewiesen und in den Landschaftsplan der Stadt Essen aufgenommen werden. Damit werden die Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit maximal eingeschränkt, um den Schutz dieses wertvollen Biotops und den Lebensraum des Uhus dauerhaft zu schützen.
Zum Hintergrund
Die Untere Naturschutzbehörde wurde vom Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grün und Gruga beauftragt, einen neuen Landschaftsplan zu erstellen. Ein Landschaftsplan weist unter anderem Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmäler aus.
Ein Ziel des neuen Landschaftsplans für das Gebiet der Stadt Essen soll es sein, den Artenrückgang zu verringern. In Nordrhein-Westfalen stehen 45 Prozent der untersuchten Arten auf der Roten Liste und gelten damit in ihrem Bestand als gefährdet.
Die Stadt Essen will den Artenrückgang mit Hilfe von zwei Strategien verringern. Seit über 15 Jahren wird zum einen Naturschutz in die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, die Wasserwirtschaft, die Erholungsnutzung und die Stadtentwicklung integriert. Mit dieser Methode können in erster Linie Arten geschützt werden, die auf menschliche Störungen nicht mit Abwanderung reagieren. Es gibt aber auch Arten, die besonders störanfällig sind, hierzu gehört der Uhu. Im Bundesnaturschutzgesetz ist geregelt, dass dessen Brutstätten sowie Ruhestätten besonders geschützt werden müssen.
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