Errichtung eines Inklusionsbeirats sowie einer Koordinierungsstelle Inklusion beschlossen

23.02.2022

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (23.02.) Sitzung die Einrichtung eines Inklusionsbeirats sowie das Inkrafttreten der Satzung des Beirates und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Inklusion beschlossen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die organisatorischen und haushalterischen Voraussetzungen für die Koordinierungsstelle Inklusion zu schaffen sowie das notwendige Personal zu gewinnen.

Mit dem Beschluss kommt die Stadt Essen der am 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiter nach. Diese fordert alle staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen auf, Hindernisse für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen beziehungsweise diese zu verhindern. In Artikel 29 "Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben" garantiert die UN-BRK Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen beanspruchen zu können.

Neuausrichtung der Inklusionsarbeit in der Stadt Essen

Für die Einrichtung des Inklusionsbeirats hat das Amt für Soziales und Wohnen in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen, Vertretern des Franz Sales Hauses, der GSE gGmbH, der Lebenshilfe Essen, dem Facharbeitskreis Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit, der AG Soziales sowie der AG Wohlfahrt als Konzept ein Eckpunktepapier entwickelt, aus dem die Grundlagen für die Einrichtung des Inklusionsbeirates hervorgehen soll. Vorausgegangen war dem unter anderem eine nähere Betrachtung der Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die es bereits in umliegenden Städten gibt.

Ziel des Inklusionsbeirates der Stadt Essen ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen in Essen zu beseitigen bzw. zu verhindern und eine politische und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Insbesondere soll sich der Inklusionsbeirat der öffentlichen, behindertenrelevanten Probleme annehmen und die Gesamtinteressen dieses Personenkreises im Sinne der UN-BRK vertreten. Zudem soll der Inklusionsbeirat künftig dem Rat der Stadt Essen, seinen Ausschüssen und der Stadtverwaltung Essen bei Fragen zur Inklusion fachlich beratend zur Seite stehen.

Die Zusammensetzung des Inklusionsbeirats soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen im Vordergrund stehen und als Expert*innen in eigener Sache beraten können.

Die durch den Rat der Stadt Essen beschlossene Satzung soll dem Inklusionsbeirat dabei als Arbeitsgrundlage dienen. Die Satzung konkretisiert die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Inklusionsbeirates sowie die Zusammenarbeit mit dem Rat der Stadt und der Verwaltung.

Die Satzung enthält vor allem Regelungen zu den Zielen und Aufgaben, den Rechten und Pflichten, der Zusammensetzung, der Wahl der Mitglieder und der Vorsitzenden, den Unterstützungsleistungen zur Durchführung der Sitzungen, den Sitzungsgeldern und Verfügungsmitteln sowie Angaben zur Geschäftsführung.

Die Einrichtung des Inklusionsbeirates soll nach dem heutigen Beschluss schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden.

Einrichtung einer Koordinierungsstelle Inklusion

In der neu einzurichtende "Koordinierungsstelle Inklusion" sollen alle Bereiche der Inklusionsarbeit zusammenlaufen, Informationen gebündelt werden und für alle zur Verfügung gestellt werden. Die hauptamtliche Inklusionskoordination soll als Ansprechstelle, sowohl stadtintern für die anderen Fachbereiche, als auch für die Inklusionsbeauftragten der Bezirke, der organisierten Selbsthilfe und aller anderen Akteure als Bindeglied zur Verfügung stehen. Die Anbindung der Koordinierungsstelle Inklusion ist beim Amt für Soziales und Wohnen vorgesehen, da dort alle Themenfelder im Bereich der Arbeit für Menschen mit Behinderungen und chronisch Erkrankten verortet sind.

Für die Umsetzung der Aufgabe ist eine auskömmliche Personalausstattung sowie Finanzausstattung vorzusehen. Zunächst sind überplanmäßige Einsätze mit dem Ziel der stellenplanmäßigen Anbindung geplant. Hierzu sollen zeitnah die notwendigen organisatorischen und haushalterischen Voraussetzungen geschaffen werden.

In die Koordinierungsstelle sollen die Aufgabenbereiche des jetzigen Behindertenkoordinators der Stadt Essen mit einbezogen und Aufgaben zur Weiterentwicklung und Umsetzung des "Aktionsplan Essen Inklusiv", einschließlich der Konzeptionierung und Bewirtschaftung des Förderplans Essen inklusiv bearbeitet werden. Zudem soll die Anbindung der Geschäftsführung des Inklusionsbeirates, die Anbindung des Modellprojektes "Entwicklung inklusiver Modellräume", die Anbindung der Schwerbehindertenberatung sowie die Anbindung an die Arbeitskreise und Gremien wie dem Facharbeitskreis der AG Soziales "Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit in Essen" (PUK) erfolgen.

Zur bisherigen Inklusionsarbeit in Essen

In den letzten Jahren hat das Thema Inklusion zunehmend an Bedeutung gewonnen. Zum Stichtag 30. Juni 2021 gab es in Essen 80.099 Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder höher. Bisher gliedert sich in der Stadt Essen die Struktur der Inklusionsarbeit in drei Säulen bestehend aus der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V. (AG SbM) als Vertreter der organisierten Selbsthilfe ist ein Zusammenschluss von zurzeit 44 Essener Selbsthilfegruppen und Vereinen der Behindertenhilfe, den Wohlfahrtsverbänden und anderen Akteuren in der Behindertenarbeit, die alle über den Facharbeitskreis der AG Soziales "Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit in Essen" (PUK) miteinander vernetzt sind, sowie dem hauptamtlichen Koordinator von der Behindertenhilfen beim Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen, der als Bindeglied zwischen kommunalen Akteuren, der organisierten Selbsthilfe und als Ansprechpartner in der Stadt für alle Belange von Menschen mit Behinderungen agiert.

Zudem erfolgt zur Umsetzung der UN-BRK und des Bundesteilhabegesetzes in Essen unter der Federführung des Amtes für Soziales und Wohnen, die Weiterentwicklung und Umsetzung des "Aktionsplans Essen Inklusiv". Des Weiteren sind mit Stand vom 31. Dezember 2021 bereits in den Bezirken I, II, III, IV, VII und VIII Inklusionsbeauftragte benannt worden. Diese fungieren als Interessenvertreter für die Bürger*innen mit Behinderungen des jeweiligen Bezirks und setzen sich für die Gleichberechtigung und gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderung ein.

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