Der Kulturausschuss der Stadt Essen hat in seiner heutigen (02.03.) Sitzung, die Antragsvoraussetzungen für den dritten Corona Sonderfonds Kultur für das Jahr 2022 in Höhe von bis zu 500.000 Euro beschlossen.
Die nunmehr seit zwei Jahren andauernde Krisensituation führt weiterhin zu großen Einschränkungen des kulturellen Bereichs. Kultureinrichtungen sind geschlossen oder können nur beschränkt öffnen. Kulturveranstaltungen können nicht in üblicher Form stattfinden. Auch für den weiteren Verlauf dieses Jahres ist nicht absehbar, ab wann ein regelmäßiger, uneingeschränkter Kulturbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Die in Essen über viele Jahre entwickelte vielfältige freie Kunst- und Kulturszene war bereits in den beiden letzten Jahren in gravierender Weise von den sozialen und wirtschaftlichen Folgen dieses Stillstands betroffen und ist mittlerweile verstärkt in ihrer Existenz und in ihrem Fortbestand bedroht.
In den Jahren 2020 und 2021 haben die Sofortprogramme von Land und Bund und der Essener Corona Sonderfonds Kultur auf kommunaler Ebene maßgeblich zum Erhalt der vielfältigen freien Kunst- und Kulturszene beigetragen. In 2021 hat sich bestätigt, dass der Corona Sonderfonds ein außerordentlich wichtiges und adäquates Mittel zur Unterstützung der Essener Kunst- und Kulturszene war, die Förderungen von Land und Bund sinnvoll zu ergänzen.
Bereits im ersten Jahr des Corona Sonderfonds Kultur 2020 überstieg die hohe Zahl der Anträge auf Förderung von 176 und das Antragsvolumen in Höhe von rund 1,34 Millionen Euro deutlich die Erwartungen und zeigten den großen Bedarf. Im Jahr 2021 hat die Resonanz mit insgesamt 193 Anträgen und einem Antragsvolumen in Höhe von rund 1,29 Millionen Euro den fortbestehenden Bedarf noch einmal bestätigt. Aus Mitteln von rund 500.000 Euro konnten im Jahr 2020 zuzüglich einer Spende von 50.000 Euro insgesamt 114 Anträge bewilligt werden.
Wie bereits im letzten Jahr soll der Corona Sonderfonds Kultur 2022 Rettungsschirm und Impulsgeber zugleich sein.
"Ich freue mich, dass wir auch für dieses Jahr die finanziellen Möglichkeiten über den Rat der Stadt zugesichert bekommen haben, den Corona Sonderfonds Kultur erneut auflegen zu können und somit einer breiten Masse der Essener Künstlerinnen und Künstler bei der für die Kultur weiterhin schwierigen Lage helfen zu können und kreative Schaffensprozesse zu fördern", so Kulturdezernent Muchtar Al Ghusain.
Welche Änderungen wird es gegenüber 2021 geben?
Die Anzahl der Stipendien wird nicht festgelegt, um eine höhere Flexibilität bei der Entscheidungsfindung und Förderung zu ermöglichen.
Die Anträge sollen über ein Online-Formular eingereicht werden, um die Bearbeitung in Form der Vereinheitlichung übersichtlicher zu gestalten und somit administrativ zu vereinfachen.
Folgende Bereiche sollen mit dem Corona Sonderfonds Kultur 2022 abgedeckt werden:
Wirtschaftliche Situation der freien und institutionell geförderten Kulturinstitutionen (Strukturerhalt)
Durch den Sonderfonds soll eine Teilkompensation von coronabedingten Einnahmeausfällen oder Mehraufwendungen ermöglicht werden, wobei das Kulturamt der Stadt Essen die individuelle wirtschaftliche Situation der freien Kulturinstitutionen berücksichtigt. Die Förderung durch den Sonderfonds der Stadt Essen ist subsidiär, das heißt, dass zunächst Unterstützungen von Bund oder Land greifen sollen. Wenn durch andere Förderprogramme oder Versicherungsleistungen einzelne Kostenpositionen zu einem späteren Zeitpunkt kompensiert werden können, muss diese Strukturhilfe gegebenenfalls wieder zurückgezahlt werden, um Doppelförderungen beziehungsweise eine Überkompensation zu vermeiden.
Aktuelle Auftragslage der freien Kulturszene (Projekte "Neue Perspektiven")
Die nach wie vor starken Einschränkungen des Kulturbetriebs führen zu einem Wegbrechen der Aufträge für die freie Kulturszene. Gleichzeitig ist diese herausgefordert, für die Zeit der Lockerungen vorzusorgen und in Entwicklungsprozesse und Projektplanungen einzusteigen, deren Umsetzung derzeit noch ungewiss sind. Der Sonderfonds zielt deshalb auf die Förderung der künstlerischen Reflexions-, Produktions- und Präsentationsmöglichkeiten der verschiedenen Kunst- und Kultursparten ab, die unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch das Coronavirus erfolgen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Fördermöglichkeiten sowohl für neue Projekte/Formate/Kooperationen gegebenenfalls sogar in digitaler Form, die im Hinblick auf die aktuelle Pandemie-Situation entwickelt werden/wurden, als auch für Produktionen und Ankäufe beispielsweise CD- oder Videoproduktionen, Theater- oder Tanzproduktionen, Autorenhonorare oder Ankäufe im Bereich Bildende Kunst.
Alle eingereichten Vorhaben sollen in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Förderung erfolgt je nach Projekt und Projektvolumen pauschaliert in Beträgen von 1.000 Euro, 2.000 Euro, 3.000 Euro, 5.000 Euro, 7.500 Euro und 10.000 Euro.
Künstlerisches Schaffen unter veränderten Rahmenbedingungen (Stipendien "Weiter.Denken.Planen")
Stipendien für alle Kunstsparten, beispielsweise für Recherchephasen, Konzeptions-, Präsentations- und Formatentwicklungen oder Reflexionsprozesse sollen in der Corona-Krise die Fortsetzung und Weiterentwicklung des künstlerischen Schaffens materiell unterstützen. Dies soll unabhängig von einer konkreten Ergebniserwartung erfolgen. Gefördert werden damit Prozesse und Vorhaben, die über die reine Bewältigung der aktuellen Krisensituation hinausreichen und deren Ausgang offen ist. Es stehen Stipendien in Höhe von 4.000 Euro für einen Zeitraum von je drei Monaten zur Verfügung. Der Zeitpunkt der Wahrnehmung des Stipendiums ist innerhalb des Jahres 2022 frei wählbar.
Antragsverfahren zum Corona Sonderfonds Kultur 2022
Die Beantragung für Mittel aus dem Corona Sonderfonds Kultur erfolgt ausschließlich online. Anträge können fortlaufend bis zum 15. April gestellt werden.
Nach Eingang der Unterlagen werden diese geprüft und eventuell fehlende Unterlagen nachgefordert. Das Kulturamt entscheidet dann zeitnah über die Bewilligungen. Die Förderbeträge werden anschließend kurzfristig beziehungsweise je nach gewünschtem Zeitraum ausgezahlt.
Wo sind der Online-Antrag sowie weitere Informationen zum Antragsverfahren zu finden?
Interessierte finden alle Informationen rund um den Corona Sonderfonds Kultur 2022 auf www.essen.de/coronasonderfondskultur.
Für die Antragstellung ist eine Anmeldung im Serviceportal NRW unter https://servicekonto.nrw/serviceaccount/register erforderlich.
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