Traditionelle Osterfeuer dürfen wieder stattfinden

29.03.2022

Durften die traditionellen Osterfeuer in den vergangenen beiden Jahren coronabedingt nicht wie gewohnt stattfinden, so sind sie in diesem Jahr wieder erlaubt. Allerdings gelten einige Spielregeln – unter anderem die jeweils aktuellen Hygienevorschriften.

Grundsätzlich ist das Verbrennen im Freien nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz verboten. Ausgenommen hiervon sind Brauchtumsfeuer, zu denen auch Osterfeuer zählen, die allerdings der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sein müssen. Werden bestimmte Regeln beachtet und niemand belästigt, dürfen Osterfeuer am Ostersamstag oder am Ostersonntag durchgeführt werden. Glaubensgemeinschaften, Vereine und Organisationen können dazu Veranstaltungen ausrichten, die öffentlich und für jeden zugänglich sind. In diesem Falle ist diese Veranstaltung inklusive des Osterfeuers bei der Koordinierungsstelle Veranstaltungen beim Amt für Straßen und Verkehr anzumelden. Weitere Informationen gibt es im Serviceportal der Stadt Essen (siehe rechts).

Zu beachten ist, dass das eigene kleine Osterfeuer im Garten nicht erlaubt ist, denn seit August 2008 gilt für Essen ein Luftreinhalteplan, der umfassende Maßnahmen zur Verringerung der Staubemissionen fordert. Außerdem gilt, dass Feuer im Freien nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden dürfen und dass das Verbrennen von lackiertem oder behandeltem Holz ebenso verboten ist, wie die Nutzung von Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff als Brennmaterial. Abgebrannt werden dürfen ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt.

Ganz grundsätzlich sollte ein Osterfeuer immer ausreichenden Abstand zu Wohngebäuden oder Waldflächen sowie anderen brennbaren Materialien haben. Dabei muss das Feuer während der gesamten Brenndauer von mindestens einer erwachsenen Person beaufsichtigt werden und darf nur so groß sein, dass es jederzeit vom Laien beherrschbar bleibt und gelöscht werden kann. Rasch eingreifen kann man im Notfall zum Beispiel leichter, wenn ein fertig angeschlossener Gartenschlauch bereit liegt. Bei aufkommendem starken Wind muss das Feuer gelöscht beziehungsweise darf gar nicht erst entzündet werden.

Für weitere Fragen zum Thema Osterfeuer stehen die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes unter den Rufnummern 0201 88-32109, 0201 88-32110, 0201 88-32111, 0201 88-32112, 0201 88-32113 und 0201 88-32150 zur Verfügung.

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