Der Rat der Stadt Essen hat heute (30.03.) die Einrichtung eines dauerhaften Teilstandorts für die städtische Gemeinschaftsgrundschule Hüttmannschule in der Hüttmannstraße 90 rückwirkend zum 1. August 2018 beschlossen. Der Hauptstandort der Hüttmannschule, Hüttmannstraße 86, wird unverändert fortgeführt.
Die Grundschule Hüttmannschule ist eine vierzügige Gemeinschaftsgrundschule im Stadtteil Altendorf, die sich seit dem Schuljahr 2014/2015 der Beschulung von Seiteneinsteiger*innen zur Förderung der Deutschkenntnisse sowie dem herkunftssprachlichen Unterricht widmet. Vor diesem Hintergrund hat die Schule zu ihrem Hauptstandort in der Hüttmannstraße 86 das Schulgebäude der ehemaligen Salzmannschule, städtische Förderschule, als Teilstandort für Differenzierungsangebote und Möglichkeiten der individuellen Förderung erhalten. Die ehemalige Salzmannschule liegt auf dem gleichen Grundstück und ist lediglich durch einen Zaun mit Tor abgegrenzt. Es stellt damit praktisch eher ein Nebengebäude als einen eigenständigen Teilstandort dar.
Eine aktuelle Prognose der Entwicklung der Schülerzahlen an der Hüttmannschule zeigt eine stabile Vierzügigkeit auf. Obwohl das Schulgebäude am Hauptstandort für eine vierzügige Grundschule rechnerisch ausreichend groß ist, bietet die weitere, dauerhafte Teilstandortnutzung bestmögliche pädagogische Perspektiven zur individuellen Förderung aller Schüler*innen. Hierzu zählen Deutschförderklassen, herkunftssprachlicher Unterricht für den gesamten Stadtteil, gemeinsame Unterrichtung unter Berücksichtigung der verschiedenen Förderschwerpunkte im Rahmen der Inklusion und nicht zuletzt die Betreuung im offenen Ganztag mit Blick auf einen kommenden Rechtsanspruch ab 2026.
Altendorf ist einer der Stadtteile, dem unter zahlreichen Aspekten große Aufmerksamkeit zukommen muss und in dem die Schule zur Bewältigung ihrer Aufgaben dringend besondere Unterstützungsstrukturen benötigt. Über 25 Prozent der Kinder haben nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Anteil inklusiver Kinder liegt bei über acht Prozent, der von Kindern mit Auffälligkeiten in Entwicklungsbereichen bei über 50 Prozent.
Der Beschluss zur Bildung eines Teilstandortes ist als formale schulorganisatorische Maßnahme erforderlich. Grundlage hierfür ist die Notwendigkeit, den besonderen Bedürfnissen im Stadtteil Altendorf und der Hüttmannschule, die sich dieser Situation angenommen hat, Sorge zu tragen und den Schüler*innen der Hüttmannschule den bestmöglichen Start ins Schulleben und für den weiteren Bildungsweg zu ermöglichen sowie einen Beitrag zur Stadtteilentwicklung zu leisten.
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