Oberbürgermeister informiert Rat der Stadt Essen über Nebeneinkünfte

29.03.2022

Hinweis an die Redaktionen (30.03.): In der Auflistung der Nebeneinkünfte von Oberbürgermeister Thomas Kufen für das Jahr 2021 hat es einen Summenfehler gegeben. In der Gesamtsumme nicht berücksichtigt waren die Gelder aus der Tätigkeit als Mitglied im Aufsichtsrat der RWE AG. Dies wurde nun nachgeholt. Die Gesamtsumme der Nebeneinkünfte erhöht sich damit auf 122.973,82 Euro und die Summe der abzuführenden Einkünfte auf 98.300,03 Euro.

In der morgigen (30.03.) Sitzung informiert Oberbürgermeister Thomas Kufen den Rat der Stadt Essen über Nebeneinkünfte aus unterschiedlichen Mandaten aus dem Jahr 2021. Insgesamt erhielt das Stadtoberhaupt rund 101.425,87 Euro aus Aufsichtsrats-, Verwaltungs-, Beirats- oder Kuratoriumssitzen in Gesellschaften bzw. Institutionen. Von diesen Einkünften werden 76.752,08 Euro direkt abgeführt.

Insgesamt 23.251,67 Euro erhielt Thomas Kufen unter anderem als Vorsitzender des Aufsichtsrates verschiedener Beteiligungsunternehmen der Stadt Essen. Für die Mitwirkung in Ausschüssen und Kuratorien der Sparkasse Essen bezog der Oberbürgermeister insgesamt 14.000 Euro. Der RWE-Konzern zahlte für die Mitgliedschaft in Gremien des Unternehmens insgesamt 17.059,20 Euro. Als Mitglied des Kuratoriums der RAG-Stiftung, der Verbandsversammlung des Ruhrverbands, des Regionalbeirates der Westenergie sowie des Beirates der Thüga AG bezog Kufen insgesamt 41.195 Euro. Diese Tätigkeiten sind dem Hauptamt zuzurechnen und sind damit direkt und ohne Abzüge abzuführen.

Ein Überblick über alle haupt- und nebenamtlichen Tätigkeiten des Stadtoberhaupts ist hier zu finden.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Unterstützungsnotwendigkeiten für Geflüchtete schlägt die Verwaltung vor, den abzuführenden Betrag nicht an die Stadtkasse, sondern an die Essener Nothilfe in Verwaltung des Amtes für Soziales und Wohnen abzuführen. Hierüber entscheidet der Rat am morgigen Mittwoch.

Zum Hintergrund

Unterschieden wird zwischen Einnahmen aus Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzuordnen sind und die in voller Höhe direkt an die Stadt gehen sowie nebenamtlichen Tätigkeiten. Gemäß Nebentätigkeitsverordnung der Stadt Essen wird für nebenamtliche Tätigkeiten ein Freibetrag bis zu 24.000 Euro abgezogen. Die darüber liegenden Bezüge fließen ebenfalls direkt in die Stadtkasse. Gem. § 17 Abs. 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Hauptverwaltungsbeamte dem Rat der Stadt eine Aufstellung nach § 53 Landesbeamtengesetz –LBG NRW über die Einnahmen vorzulegen, die er während seiner Amtszeit im vergangenen Rechnungsjahr erhalten hat.

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