Investitionsmaßnahmen in Essen: Umsetzung von Förderprogrammen im 2. Halbjahr 2021

30.03.2022

Mit dem Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen werden bis zum Jahr 2024 zahlreiche Baumaßnahmen durchgeführt und das Essener Stadtbild positiv gestaltet. Dazu gehören Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen für Kindertagesstätten, Schulen sowie Verwaltungsgebäude, Straßen und Plätze aber auch Sportanlagen. Neben eigenen Mitteln aus dem städtischen Haushalt ruft die Stadt dafür Fördermittel von Bund und Land in Millionenhöhe ab.

Im zweiten Halbjahr 2021 wurden zahlreiche Maßnahmen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I und II (KInvFöG I und II) sowie dem Förderprogramm "Gute Schule 2020" angestoßen und beauftragt, worüber im Rahmen einer Verwaltungsvorlage auch in der heutigen Ratssitzung (30.03.) informiert wurde.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I (KInvFöG I)

Der Förderzeitraum von KInvFöG I endet zum 31. Dezember 2023, bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle angemeldeten Fördermaßnahmen beendet werden. Von den insgesamt 55 angemeldeten Maßnahmen wurden bis zum Ende des 2. Halbjahres 2021 bereits 53 baulich fertiggestellt und 49 bereits vollständig mit dem Fördergeber abgerechnet. Vier weitere Maßnahmen befinden sich in der Schlussrechnung, die im ersten Halbjahr 2022 geprüft werden sollen. Bis zum Ende des Jahres 2022 werden die beiden finalen Maßnahmen baulich fertiggestellt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Fördermittel in Höhe von 64,28 Millionen Euro vollständig und fristgerecht mit den letzten sechs Maßnahmen im Verlaufe des Jahres 2022 umgesetzt und abgerechnet werden.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II (KInvFöG II)

Im Rahmen des Förderprogramms KInvFöG II erhält die Stadt Essen 56,7 Millionen Euro, die Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Innerhalb dieses Finanzierungsrahmens sollen Stand jetzt 25 Maßnahmen umgesetzt werden. Insgesamt wurden im Rahmen des Förderprogramms bereits 31,4 Millionen Euro verausgabt, darüber hinaus wurden Aufträge mit einem Gesamtvolumen von 28,8 Millionen Euro erteilt. Mit Ablauf des 2. Halbjahres 2021 wurden bereits 15,8 Millionen Euro abgerufen.

Von den insgesamt 25 geplanten Maßnahmen wurde eine Maßnahme beendet und abgerechnet, alle anderen befinden sich in der Bauausführung. Nach heutigem Stand können alle Maßnahmen des Förderprogramms KInvFöG 2 fristgerecht fertiggestellt und abgerechnet werden.

Für den Fall, dass Maßnahmen ganz oder teilweise ausfallen, wird mit der Verwaltungsvorlage nun ein Nachrücker benannt, für den die frei gewordenen Fördermittel dann genutzt werden können: die Generalsanierung der Turnhalle Realschule am Schloss Borbeck. Damit das Projekt im Förderprogramm angemeldet werden kann, muss formell der Bau und Baubeginn beschlossen werden, was der Rat in seiner heutigen Sitzung so entschieden hat. Die Kostenschätzung beläuft sich auf knapp über 5 Millionen Euro. Die genaue Finanzierung der Maßnahme wir zum Haushalt 2023 geklärt, bis dahin ist auch absehbar, ob das Projekt in KInvFöG II nachrücken muss.

"Gute Schule 2020"

Über das Förderprogramm "Gute Schule 2020" hat die Stadt Essen einen Kreditrahmen in Höhe von 81,4 Millionen Euro eingeräumt bekommen, der in den letzten Jahren komplett abgerufen wurde. Die Verwendung der Darlehen ist jeweils innerhalb von 48 Monaten nach Mittelabruf gegenüber der NRW.BANK nachzuweisen. Zum 15. Dezember 2021 hat die Stadt Essen Verwendungsnachweise in Höhe der ersten Jahrestranche von 2017 von rund 11,68 Millionen Euro fristgerecht vorlegt, die entsprechende Prüfung ergab keine Beanstandungen.

Von den insgesamt neun investiven Großmaßnahmen befinden sich sechs Maßnahmen bereits in der Bauausführung, unter anderem die Altfriedschule und das Hauptgebäude des Berufskollegs Ost. Zwei der investiven Maßnahmen befinden sich derzeit noch in der Planungsphase und werden sukzessive in die Ausführungsphase kommen, darunter die Sternschule und die Andreasschule. Der Modulbau an der Von-Einem-Straße, der zur Auslagerung der Rüttenscheider Schulen wegen intensivem Baulärm genutzt werden soll, wird als Nachrücker für das Programm vorgehalten, muss aber vorrangig umgesetzt werden.

Von den insgesamt 34 konsumtiven Kleinmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 9,7 Millionen Euro wurden bereits 29 Maßnahmen mit rund 5,6 Millionen Euro Gesamtvolumen fertiggestellt und beendet, dazu gehören beispielsweise die Sanierung von Dächern, Heizungsanlagen oder Fenstern an verschiedenen Schulstandorten.

Darüber hinaus konnten 22 Digitalisierungsmaßnahmen an Grundschulen mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Millionen Euro bereits abgeschlossen werden. Die Maßnahme "Digitalisierung des Schulstandortes Mintarder Weg" kann nicht wie geplant durchgeführt werden, da das alte Gebäude abgerissen wird. Erst im Rahmen des Neubaus kann die Netzanbindung hinreichend geplant werden.

Alle Maßnahmen liegen aktuell im Zeit- und Kostenrahmen und können nach heutigem Planungsstand fristgerecht abgerechnet werden.

Zum Hintergrund

Fördermittel von Bund und Land sowie Investitionsmittel des städtischen Haushalts ermöglichen das Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen. Dabei fließen insgesamt rund 618 Millionen Euro in die verschiedenen Bauprojekte, von denen die Stadt rund 415 Millionen Euro aus städtischen Haushaltmitteln in den Ausbau der Infrastruktur selbst investiert.

Im Rahmen von Kapitel 1 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) stehen der Stadt Essen rund 64 Millionen Euro zur Verfügung, die vor allem in die Lärmbekämpfung und energetische Sanierungen investiert werden. Als Erweiterung dient KInvFG Kapitel 2 mit einem Volumen von rund 57 Millionen Euro, die der Verbesserung der Schulinfrastruktur zu Gute kommen. Mit weiteren 82 Millionen Euro werden mithilfe des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen ("Gute Schule 2020") Maßnahmen im schulischen Bereich umgesetzt.

Insbesondere aufgrund der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wurden die Förderzeiträume aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen erneut verlängert.

Weiterführende Informationen stehen auf der Website www.essen.de/sip zur Verfügung.

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