Rat lehnt Zulässigkeit des "KrankenhausEntscheids Essen" ab

30.03.2022

Der Rat der Stadt Essen hat den "KrankenhausEntscheid Essen" heute (30.03.) für unzulässig erklärt.

Am 22. Februar wurden Oberbürgermeister Thomas Kufen insgesamt 4.324 Unterschriftenlisten mit 19.237 gesammelte Unterschriften zum Bürgerbegehren "KrankenhausEntscheid Essen" übergeben. Die Prüfung der Unterschriften ergab, dass 16.964 Unterschriften gültig waren. Der Rat der Stadt hat gemäß Gemeindeordnung NRW danach unverzüglich festzustellen, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens sind, dass:

  • es eine Angelegenheit betrifft, die der Verbandskompetenz der Gemeinde und der Organkompetenz des Rates unterlieg,
  • kein Ausschlussgrund nach Gemeindeordnung NRW vorliegt,
  • es die von der Verwaltung abgegebene Kostenschätzung enthält,
  • es auf eine abschließende Sachentscheidung in der betreffenden Angelegenheit gerichtet ist
  • und es keine rechtswidrigen, insbesondere auch keine haushaltswidrigen Ziele verfolgt.

Zusammengefasst erfüllt das Bürgerbegehren wegen der verkürzten Angabe der städtischen Kostenschätzung, mangels einer abschließenden Sachentscheidung und wegen der Verfolgung haushaltswidriger Ziele nicht die rechtlichen Voraussetzungen und ist damit unzulässig. Der Rat der Stadt Essen ist damit dem Vorschlag der Verwaltung sowie einem vorliegenden Rechtsgutachten gefolgt. Das ausführliche Gutachten finden Interessierte im Ratsinformationssystem (siehe rechts).

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