Die aktuellen Entwicklungen in Folge des Ukraine-Kriegs bringen erhebliche Risiken für den städtischen Haushalt 2022 mit sich. Um den sich abzeichnenden Haushaltsverschlechterungen durch
entgegenzuwirken und den Haushaltsausgleich nicht zu gefährden, hat der Stadtkämmerer ab sofort eine restriktive Haushaltsbewirtschaftung entsprechend der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt. Die Bewirtschaftung des Haushalts analog § 82 GO NRW bedeutet konkret, dass die Verwaltung finanzielle Verpflichtungen nur für sachlich und zeitlich unabweisbare Maßnahmen eingehen darf. Damit die Verwaltung handlungsfähig bleibt, wurde ein Katalog an Maßnahmen definiert, die von der restriktiven Bewirtschaftung ausgenommen sind.
Hierzu gehören folgende Maßnahmen:
Investitionsmaßnahmen sind von den Haushaltsrestriktionen nicht betroffen. Der Stadtkämmerer hat alle Fraktionen im Rat der Stadt Essen über die Verschärfung der Regeln für die Bewirtschaftung des Haushalts in einem Schreiben informiert.
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