Dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung wurde in seiner heutigen Sitzung (11.05.) der Katastrophenschutzbedarfsplan der Stadt Essen vorgestellt.
Der Katastrophenschutzbedarfsplan bildet die Grundlage für die organisatorische, technische und materielle Ausrichtung des Katastrophenschutzes der Stadt Essen. Dieser wurde nun zum ersten Mal aufgestellt, mit Unterstützung der Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH.
Für den Katastrophenschutzbedarfsplan wurde zunächst eine Risikoanalyse durchgeführt, um anhand von lokalspezifischen Modellszenarien die städtischen Bedarfe bzw. die erforderlichen Bewältigungskapazitäten zu bestimmen. Als Szenarien wurden unter anderem eine Hitzewelle, ein Hochwasser bzw. Starkregenereignis, ein langanhaltender flächendeckender Stromausfall sowie ein Terroranschlag analysiert. Im Nachgang konnten die wesentlichen Anforderungen an die Organisation und die Vorhaltung der einzelnen Komponenten des Katastrophenschutzes für die Stadt Essen abgeleitet werden.
Im Ergebnis sieht der Bedarfsplan zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung vor, sowohl bei der Feuerwehr Essen als auch bei anderen Fachbereichen der Verwaltung, die mit dem Katastrophenschutz zu tun haben – damit kommt auf die Stadt Essen ein umfassender Modernisierungsprozess mit organisatorischen Anpassungen zu.
Zur Umsetzung des Katastrophenschutzbedarfsplanes werden Maßnahmenkataloge erarbeitet und den politischen Gremien vorgelegt, in denen die inhaltlichen und zeitlichen Prioritäten sowie die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt dargestellt werden. Dabei werden noch ausstehende gutachterliche Stellungnahmen ebenfalls Berücksichtigung finden: zum einen zur Anpassung der Organisationsüberprüfung der Feuerwehr Essen aus 2021 sowie zur organisatorischen Implementierung des Katastrophenschutzes in die gesamte Stadtverwaltung.
Die aktuelle Vorlage der Verwaltung wird noch weiteren politischen Gremien vorgelegt, bis der Rat der Stadt voraussichtlich in seiner Juni-Sitzung einen entsprechenden Auftrag zur Umsetzung an die Verwaltung formulieren wird.
Zum Hintergrund
Der Bevölkerungsschutz setzt sich aus dem Zivil- und Katastrophenschutz zusammen. Der Zivilschutz umfasst Maßnahmen, die im Kriegs- und Spannungsfall zum Schutz der Zivilbevölkerung ergriffen werden – dabei liegt die Planungshoheit beim Bund. Der Katastrophenschutz ist originäre Aufgabe der Bundesländer als oberste Katastrophenschutzbehörden. Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) regelt dabei, dass die Kreise und kreisfreien Städte Aufgabenträger für den Katastrophenschutz sind.
Die Stadt Essen hat bisher mit einzelnen Katastrophenschutzplänen zu verschiedenen Szenarien gearbeitet. Mit dem Katastrophenschutzbedarfsplan wird nun erstmals zusammengefasst der Ist-Zustand beschrieben sowie die notwendigen Bedarfe zur Bewältigung von Katastrophen analysiert.
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