Noch in diesem Sommer werden in der Stadt Essen die ersten Grillzonen in öffentlichen Parkanlagen eingerichtet. Die Bezirksvertretung I hat in ihrer heutigen Sitzung (24.05.) dem Vorschlag der Stadtverwaltung zugestimmt: im Stadtgarten und im Nordpark starten entsprechende Modellprojekte. Die über den Sommer gesammelten Erfahrungen sollen dann genutzt werden, um weitere Grillzonen im Stadtgebiet einzurichten.
Einrichtung der einzelnen Grillzonen – Beschilderung und Abfallbehälter
Die Grillzonen werden in den beiden Parkanlagen mit Markierungssteinen eingefasst und ausgeschildert, so dass sie deutlich zu erkennen sind. Ausschließlich auf diesen Flächen darf gegrillt werden – die übrigen Flächen der Parkanlagen dürfen nicht genutzt werden. Da beim Grillen erhöhtes Müllaufkommen zu erwarten ist, wird die Abfallkapazität an den Grillzonen deutlich gesteigert: Es werden Stationen mit 1.100 Liter Großcontainern eingerichtet, die jahreszeitlich angepasst geleert werden. Für die in der Regel noch heiße Grillasche werden separate Entsorgungsstationen aufgestellt. Des Weiteren sind auch zusätzliche Reinigungseinsätze in den Grillzonen vorgesehen. In den Grillzonen gelten auch Regeln, die einzuhalten sind, beispielsweise darf nur zu bestimmten Uhrzeiten gegrillt werden. Die Grillzonen werden ordnungsrechtlich überwacht. Mit den ersten Grillzonen ist auch ein Testbetrieb für die Einrichtung von öffentlichen Toiletten geplant. Im Stadtgarten wird eine Ökotoilette aufgestellt, im Nordpark eine chemische Toilette.
Die Kosten für die Einrichtung der beiden Grillzonen im Stadtbezirk I werden im Jahr 2022 voraussichtlich 166.500 Euro betragen.
Im Bezirk I nur noch Grillen auf markierten Flächen
Sobald die Grillzonen im Stadtbezirk I eingerichtet sind, ist das Grillen außerhalb der markierten Flächen in den Modellparkanlagen verboten und auch in allen weiteren Parkanlagen des Bezirks I untersagt, zum Beispiel im Waldhausenpark. In den anderen acht Stadtbezirken gilt: Da dort im Jahr 2022 keine offiziellen Grillzonen eingerichtet sind, gilt auch kein allgemeines Grillverbot. Ausnahmen sind weiterhin der Hallopark, der Schlosspark Borbeck und der Krupp-Park, dort darf grundsätzlich nicht gegrillt werden.
Zum Hintergrund
Im August 2020 hat der Rat der Stadt Essen mit der Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen ein allgemeines Grillverbot und die Einrichtung von Grillzonen auf den Weg gebracht hatte. Außerhalb von Grillzonen soll das Grillen zukünftig im Stadtgebiet nicht mehr erlaubt sein.
Für die Einrichtung der Grillzonen hatte Grün und Gruga in einem ersten Schritt alle Flächen ermittelt, die als Grün- und Parkanlagen bewirtschaftet werden. Die Verwaltung hat in vier digitalen Konferenzen Ende Mai 2021 den Fraktionsvertreter*innen der neun Bezirksvertretungen das Auswahlverfahren und die Konzeption der Grillzonen vorgestellt und diskutiert. Die Bezirksvertretungen wurden gebeten, im Anschluss nach entsprechender Beratung eine Einschätzung zu den Vorschlägen der Verwaltung abzugeben. Damit nun die Voraussetzungen und der Betrieb von Grillzonen erprobt werden können, starten jetzt die Modellprojekte im Stadtgarten und im Nordpark.
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