Der Rat der Stadt Essen hat heute (25.05.) die Ergänzung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Essener Sportvereine und Sportverbände zur Förderung des Sports um den Förderzweck "Zuschüsse zur Förderung des Anfängerschwimmens" beschlossen.
Insbesondere aufgrund der Pandemie und den damit einhergegangenen Schließungen der Essener Bäder, konnten viele Kinder nicht schwimmen lernen. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, hatte Oberbürgermeister Thomas Kufen im November letzten Jahres zu einer Initiative zur Schwimmförderung von Kindern aufgerufen, mit der Schwimmlehrer*innen und Schwimmassistent*innen gesucht wurden. Bis heute haben sich über 80 Essener*innen gemeldet, wovon einige bereits ihre Methodik-Schulungen absolviert haben. An 70 der 84 Essener Grundschulen sind die Schwimmassistent*innen im verbindlichen Schwimmunterricht aktiv.
Um die Umsetzung dieses Programms sicherstellen zu können, müssen entsprechende Finanzmittel für Sportvereine und Schwimmlehrer*innen oder Schwimmassistent*innen bereitgestellt werden. Hierzu bedarf es einer Ergänzung der Sportförderrichtlinien und der Erarbeitung von Fördergrundsätzen. Die neuen Fördergrundsätze wurden bereits von dem Essener Sportbund e.V. (ESPO) erarbeitet, der künftig auch für die Verwaltung sowie Verteilung der Fördermittel zuständig ist. Nach den ergänzten Sportförderrichtlinien der Stadt Essen sollen alle zuschussberechtigten Sportvereine sowie im Rahmen von Übungsleiterverträgen eingesetzte ehrenamtliche Schwimmassistent*innen und Übungsleiter*innen in der Anfängerschwimmausbildung bezuschusst werden.
Darunter fallen zum Beispiel Ausgaben, wie Honorare für Schwimmassistent*innen und Übungsleiter*innen in der Anfängerschwimmausbildung, im Rahmen der Übungsleiterfreipauschale, die durch den ESPO eingesetzt werden oder auch Kosten von Vereinen für die Durchführung von Anfängerschwimmkursen, die vorab durch den Essener Sportbund genehmigt wurden und nicht durch die Teilnehmergebühren gedeckt sind.
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