Gemäß des "Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst", auf den sich die Gesundheitsminister*innen von Bund und Ländern im Jahr 2020 geeinigt haben, sollen die Gesundheitsämter in ganz Deutschland personell aufgestockt, modernisiert und vernetzt werden. Mit dem ÖGD-Pakt stellt der Bund 4 Milliarden Euro für Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung. Bund und Länder sind im Jahr 2021 mit der ersten Tranche der Förderung gestartet. Der Förderzeitraum wird auf sechs Jahre festgesetzt.
Der Rat der Stadt Essen hat bereits am 22.09.2021 zur Umsetzung der ersten Tranche des Paktes die Einrichtung von 28,75 Mehrstellen beschlossen. Diese Stellen sind bereits besetzt worden oder befinden sich in der finalen Besetzung.
In seiner heutigen Sitzung (25.05.) hat der Rat beschlossen, dass mit der zweiten Tranche weitere 8,50 Stellen beim Gesundheitsamt der Stadt Essen eingerichtet werden. Diese werden sowohl durch Mehrstellen als auch durch Erhöhungen von Wochenstunden in bestehenden Planstellen umgesetzt, beispielsweise eine*n Ärztin*Arzt in der Pandemieplanung oder ein*e Sachbearbeiter*in als Schnittstelle in der Pandemieplanung, Infektionsschutz/ Katastrophenschutz.
Die Einrichtung der Mehrstellen bzw. Aufstockung von Teilzeitstellen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen des ÖGD-Paktes erfüllt werden und der Stadt Essen die Finanzmittel aus dem Pakt zufließen. Es wird fortwährend evaluiert, ob die Finanzierung des dargestellten Personalaufwuchses nachhaltig über das Jahr 2026 hinaus verstetigt wird. Die jährlichen Personalaufwendungen für diese Mehrstellen liegen bei rund 670.000 Euro.
Zum Hintergrund
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist wichtiger Bestandteil des öffentlichen Gesundheitswesens. Seine Bedeutung für den Bevölkerungsschutz wurde in der Corona-Pandemie besonders deutlich. Darüber hinaus werden weitere wichtige Aufgaben wahrgenommen, wie beispielsweise die Gesundheitsförderung, Präventionsarbeit oder Gesundheitshilfen.
Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst sieht für diesen Ausbau eine bundesweite Zielquote von 5.000 neu zu schaffenden Stellen vor, davon grundsätzlich 90 Prozent in den unteren Gesundheitsbehörden der Kommunen. Im Rahmen des Paktes stellt der Bund im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2026 einen Finanzrahmen in Höhe von insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 3,1 Milliarden Euro für den personellen Ausbau, für Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie zur Stärkung der Attraktivität des ÖGD.
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