Mit seinem Urteil vom 17. Mai hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) in einem Musterverfahren die Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick für rechtswidrig erklärt. Mit der Entscheidung hat das OVG seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation von Abwassergebühren, insbesondere zur kalkulatorischen Verzinsung und Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwert, geändert.
In dem Musterverfahren hatte ein Grundstücksbesitzer gegen die Stadt Oer-Erkenschwick geklagt. Insbesondere die Berechnungspraxis zur kalkulatorischen Verzinsung mittels einer langfristigen Durchschnittrendite von 50 Jahren, an der sich auch die Stadt Essen orientiert hat, wurde als überhöht beurteilt. Das OVG hält nur einen Zeitraum von 10 Jahren begründbar, so dass für den Abwasserbescheid der Stadt Oer-Erkenschwick aus dem Jahr 2017 ein kalkulatorischer Zinssatz von 2,42 Prozent statt 6,52 Prozent als zulässig gesehen wird.
Die Veröffentlichung des OVG-Urteils mit seiner konkreten Begründung und Darlegung einer zulässigen Berechnungsweise wird derzeit abgewartet, um auf dieser Basis die Auswirkungen auf die künftige Gebührenkalkulation der Stadt Essen prüfen zu können. Insbesondere ist bisher nicht zu erkennen, ob die Sachverhalte in Oer-Erkenschwick und Essen vollständig vergleichbar sind.
Grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass sich aus diesem Urteil auch in Essen Auswirkungen auf die Gebühren und damit verbunden auch auf den Haushalt ergeben werden. Eine umfassende Bewertung ist erst nach Vorliegen der Urteilsgründe möglich. Gleiches gilt für die Prüfung von möglichen Korrekturen für Vorjahre, für die bereits bestandskräftige Bescheide vorliegen.
Bis zu dieser abschließenden Bewertung und Klärung werden derzeit seitens der Stadt keine neuen Gebührenbescheide versandt, da deren Richtigkeit auf Grund der unklaren Rechtslage nicht gewährleistet werden kann.
Beim Stadtsteueramt der Stadt Essen sind seit dem Urteil für die Jahre 2021 und 2022 bereits einige Widersprüche mit Verweis auf das Musterverfahren beim OVG NRW eingegangen, davon auch eine Anzahl im Klageweg. Vorliegende Klagen und Widersprüche sollen möglichst im Einvernehmen mit den Betroffenen bis zu einer endgültigen Klärung ruhend gestellt werden.
Die Stadt Essen bittet momentan von Anfragen abzusehen, da zunächst die Veröffentlichung der Urteilsbegründung abgewartet wird und im Nachgang die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Satzungen der Stadt Essen zu prüfen sind. Sobald diese Auswirkungen verifiziert sind, wird die Stadt Essen die Öffentlichkeit umgehend darüber informieren.
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