Öffnung von Schulplätzen als Spielplätze für Kinder

27.05.2022

Der Verwaltungsvorstand der Stadt Essen hat in seiner Sitzung am 17. Mai beschlossen, die bisherige Regelung zur Öffnung von Schulplätzen als Spielplätze für Kinder zu modifizieren und ausdrücklich auch auf Sonn- und Feiertage auszuweiten.

Aufgrund von vermehrten Anfragen dazu – zuletzt im Rahmen einer Unterschriftenaktion von rund 900 Eltern sowie Anwohner*innen um den Grundschulstandort Gerschede – hat die Verwaltung die bisher bestehende Regelung zu Schulhöfen aus dem Jahre 1971 überprüft, wonach Schulhöfe nur werktags in der unterrichtsfreien Zeit als Spielplatz für Kinder bis zu 14 Jahren freigegeben wurden, und zwar im Sommer bis 19 Uhr und im Winter bis zum Anbruch der Dunkelheit.

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der aktuellen Spielraumleitplanung des Fachbereiches Grün und Gruga, dass nahezu alle Stadtteile mit Spielflächen unterversorgt sind, sowie der Tatsache, dass die Schulhöfe für die Kinder bekannte und vom Verkehr geschützte Spielorte darstellen, hat der Verwaltungsvorstand die bisherige Regelung nun angepasst. Grundsätzliche sollen alle Schulhöfe ab sofort täglich nach Schulschluss für Kinder bis zu 14 Jahren geöffnet werden. Die neue Regelung wird entsprechend mit Schildern auch vor Ort kommuniziert: bestehende Schilder werden korrigiert und wo Schilder fehlen, sollen neue angebracht werden.

Der Fachbereich Schule hat alle Schulhausmeister*innen sowie Schulleitungen über die neue Regelung informiert.

Für die Schulhausmeister*innen entfällt somit ab sofort das bisherige Abschließen der Schultore an den Grundstücksein- und ausgängen (soweit vorhanden) an ihren Schulstandorten nach Dienstschluss.

Darüber hinaus hat der Verwaltungsvorstand berücksichtigt, dass es an einigen Schulstandorten möglicherweise Besonderheiten gibt, die eine von diesem Grundsatzbeschluss abweichende Regelung erfordern könnten. Deshalb besteht für jeden einzelnen Schulstandort die Möglichkeit, mittels eines zu begründenden Beschlusses durch die Schulkonferenz eine abweichende Regelung herbeizuführen, über die dann final der Schulträger entscheidet.

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Der Kletterturm auf dem Schulhof der Jakob-Muth-Schule kann künftig auch an Sonn- und Feiertage genutzt werden.
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