Weiteres Vorgehen beim Abriss der Bauruine am Altenessener Bahnhof

03.06.2022

Bereits seit vielen Jahren zeichnete sich für die Bauruine an der Altenessener Straße im Stadtteil Altenessen-Süd keine Lösung ab. Die Verwaltung hatte der Eigentümerin daher Ende Juni 2019 eine Abrissverfügung mit Fristsetzung erteilt und gleichzeitig für den Fall der Nichtbefolgung der Verfügung die Durchführung der Abbruchmaßnahme durch die Stadt Essen auf Kosten der Eigentümerin angedroht. Nach Klageerhebung durch die Eigentümerin hatte das Verwaltungsgericht im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 1. Oktober 2020 die Ordnungsverfügung der Stadt Essen in allen Punkten bestätigt. Mit Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil durch das Oberverwaltungsgericht im November 2021, hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes Rechtskraft erlangt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen wurde in seiner gestrigen (02.06.) Sitzung darüber informiert, dass die Eigentümerin sechs Monate Zeit hatte, den Abbruch des Gebäudes selbst vorzunehmen, dem aber nicht nachgekommen ist. Daher setzt die Stadtverwaltung die Ersatzvornahme nun fest und der Abbruch des Gebäudes wird von der Stadt Essen zu Lasten der Eigentümerin veranlasst.

Wann der Abriss genau erfolgen wird, ist aktuell allerdings noch nicht absehbar. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass die Eigentümerin Rechtsmittel gegen die Festsetzung der Ersatzvornahme einlegt und hierdurch Verzögerungen eintreten, zum anderen müssen die Abrissarbeiten von Verwaltungsseite aus zunächst vergeben werden. Die Vergabe der Abrissarbeiten durch die Stadt durfte rechtlich nicht vor Ablauf der Frist (31.05.) erfolgen und ist nun erst seit der Festsetzung der Ersatzvornahme für die Stadt Essen möglich.

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