Haus des Jugendrechts – Jahresbericht 2021

14.06.2022

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner heutigen Sitzung (14.06.) den Jahresbericht 2021 vom Haus des Jugendrechts zur Kenntnis genommen. In dem Bericht ziehen die Kooperationspartner der Polizei Essen der Staatsanwaltschaft Essen, sowie des Jugendamtes der Stadt Essen eine positive Bilanz für das Jahr 2021. Trotz des anhaltenden Pandemiegeschehens, konnten die gemeinsam entwickelten und festgelegten Standards weitergeführt und im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Besprechungen und Gespräche reflektiert und optimiert werden.

Das Haus des Jugendrechts Essen

Seit der Eröffnung des Haus des Jugendrechts Essen im März 2018 arbeiten die Ermittlungsgruppe Jugend des Polizeipräsidiums Essen, ein Teilbereich der Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Essen sowie die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes der Stadt Essen unter einem Dach zusammen. Es verfolgt die Ziele, flächendeckend für das Stadtgebiet Essen durch Optimierung der bestehenden behördenübergreifenden Zusammenarbeit aller Kooperationspartner strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen junge Intensivtäter*innen zu beschleunigen, kriminelle Karrieren von jungen Intensivtäter*innen zu beenden und einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls und der Sicherheitslage in der Stadt Essen zu leisten.

Im Jahr 2021 wurden 73 junge Intensivtäter*innen betreut

Zum Stichtag 31. Dezember 2021 wurden 47 Personen als junge Intensivtäter*innen aus Essen/Mülheim im Haus des Jugendrechts geführt. Davon befanden sich sechs Jugendliche zu diesem Zeitpunkt in Haft/U-Haft oder U-Haftvermeidung. Im laufenden Jahr wurden 15 Personen in das Programm aufgenommen und 26 Personen wurden entlassen. Insgesamt wurden somit 73 (51 aus Essen, 22 aus Mülheim) junge Intensivtäter*innen im Jahr 2021 im Haus des Jugendrechts betreut.

Die Rückfalluntersuchung zum 31. Dezember 2021 ergab, dass nach der Entlassung aus dem Intensivtäterprogramm 43,2 Prozent der Jugendlichen und Heranwachsenden straffrei geblieben sind. Zum Vergleich: im Vorjahr sind 50 Prozent der Jugendlichen und Heranwachsenden nicht mehr durch das Begehen von Straftaten aufgefallen. Zwar ist hier, nach der in 2020 positiven Tendenz, eine prozentuale Senkung zu verzeichnen, betrachtet man jedoch die Anzahl junger Menschen, die im Rahmen eines Rückfalls drei oder mehr Straftaten begangen haben, so ist erkennbar, dass diese Zahl deutlich rückläufig ist. Lag diese Quote im Jahr 2020 noch bei 22,7 Prozent, so ging diese in 2021 auf neun Prozent zurück.

Verbindliche Kooperationsvereinbarungen über die Zusammenarbeit

Die Aufnahme von jungen Straftäter*innen in das Intensivtäterprogramm des Haus des Jugendrechts richtet sich nach den folgenden Kriterien der Polizei: Es handelt sich um Jugendliche, die unter 18 Jahre alt sind, ihren Wohnort in Essen und Mülheim an der Ruhr haben und die in 12 Monaten mindestens fünf Straftaten eines definierten Deliktspektrums (Raub/räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl, Körperverletzungen, Diebstahl, Straftaten gegen die persönliche Freiheit) begangen haben.

Junge Intensivtäter*innen werden in der Regel aus dem Programm entlassen, wenn sie 12 Monate polizeilich nicht in Erscheinung treten (kein Ermittlungsverfahren/Gefährdungssachverhalt), aus dem Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Essen wegziehen, sich länger als ein Jahr in Haft befinden oder das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Personenorientierte Sachbearbeitung als wesentlicher Bestandteil des Intensivtäterprogramms

Die Zuständigkeit der Mitarbeiter*innen der Jugendgerichtshilfe für die Intensivtäter*innen bleibt auch nach einem Umzug in einen anderen Stadtteil bestehen. Die Jugendlichen haben somit eine feste Person bei der Jugendgerichtshilfe, der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Durch die zusätzliche räumliche Nähe sind zeitnahe Absprachen und schnelle Kenntnisse über Besonderheiten gegeben. Zudem wird durch die persönliche Zuordnung zu den Jugendgerichtshelfer*innen der Beziehungsaufbau zu den Intensivtäter*innen gefördert. Durch Detailwissen über die persönliche/familiäre Situation und den Freundeskreis, können geeignete pädagogische Angebote entwickelt und mit den jeweiligen Kooperationspartner*innenn/Netzwerkpartner*innen abgestimmt werden. So kann einem eventuellen Risiko zu erneuter Straffälligkeit entgegengewirkt werden.

Initiative "Kurve kriegen"

Die ebenfalls im Haus des Jugendrechts ansässige Landesinitiative "Kurve kriegen" startete im Oktober 2016 im Polizeipräsidium Essen. Sie verfolgt den Leitgedanken, sich abzeichnende Intensivtäterkarrieren möglichst frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, um gezielt mit erzieherischen Maßnahmen und Hilfen präventiv und nachhaltig einzuwirken. Der Fokus liegt weiterhin vorwiegend auf dem Alterssegment der 8- bis 15-Jährigen. Bis Dezember 2021 haben 84 Kinder und Jugendliche aus Essen/Mülheim an "Kurve kriegen" teilgenommen oder werden aktuell noch durch Maßnahmen betreut. Der Altersdurchschnitt liegt zwischen zwölf und 13 Jahren. Der Anteil männlicher Teilnehmer liegt durchgängig bei 86,9 Prozent. Stand Dezember 2021 haben 29 Teilnehmer*innen die Initiative "Kurve kriegen" erfolgreich durchlaufen. 19 Teilnehmer*innen brachen die Betreuung ab; sieben davon wurden ins Intensivtäterprogramm überführt. Im April 2020 wurde als weiteres Projekt "Prävention von Clankriminalität - Projekt "360°" Integration, Orientierung, Perspektiven! - Maßnahmen zur Vorbeugung von Clankriminalität", umgesetzt. In diesem Projekt werden aktuell neun Kinder betreut.

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