Der Jugendhilfeausschluss beschloss in seiner heutigen Sitzung (14.06.) sieben weitere Familienzentren aus Essen im Kindergartenjahr 2022/2023 an das Familienministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) zu melden. Seit 2006 fördert das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) mit dem Programm "Familienzentren NRW" die Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren. Die Landesförderung beträgt jährlich 20.000 Euro pro Familienzentrum. Der Ausbau und die Förderung von neuen Familienzentren wird 2021/2022 weiter vorangetrieben. Auch im kommenden Kindergartenjahr wird der Ausbau des Landesprogramms Familienzentren landesweit mit insgesamt 150 neuen Förderpaketen fortgesetzt. Das Kontingent der Stadt Essen erhöht sich um sieben Förderpakete auf dann insgesamt 108 Förderpakete.
Familienzentren bieten Unterstützung im Alltag
Ziel des Landesprogramms ist, Familien bei der Erziehung und im Alltag zu unterstützen und damit sowohl zu einer frühzeitigen Förderung und Prävention als auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zu mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit beizutragen. Die Familienzentren organisieren und vermitteln zahlreiche Hilfsangebote, die das Wohlergehen von Familien stützen und für Eltern und Kinder alltagsnah und gut erreichbar sind. Sie bieten zum Beispiel offene Sprechstunden für Erziehungs- bzw. Familienberatung an oder vermitteln und begleiten in eine weitergehende Beratung.
Folgende neue Einrichtungen werden für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 vorgeschlagen:
Insgesamt arbeiten dann nach erfolgter Zertifizierung 141 Kindertageseinrichtungen sowie drei weitere Verbundpartner (ein Tagespflegeverbund, ein Bürgerhaus und ein Jugendhaus) als Familienzentren in Essen.
Auswahl neuer Familienzentren wird in Projektgruppe vorbereitet
Die Auswahl der neuen Familienzentren wird in der Projektgruppe Familienzentren des Jugendamtes gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrtspflege vorbereitet. Hierbei spielen unterschiedliche Aspekte eine Rolle: das Interesse und die Eignung der jeweiligen Kindertageseinrichtung, der Bedarf im Stadtteil (Anzahl der Kinder 0 bis 6 Jahre, Haushalte Alleinerziehende mit minderjährigen Kinder, Kinder mit existenzsichernden Leistungen, Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen), Beurteilung der Sozialen Dienste sowie Erfahrungen aus der Arbeit der jeweiligen Kindertageseinrichtung sowie Verteilung auf unterschiedliche Träger. Damit möglichst viele Eltern stadtweit vom Ausbau der Infrastruktur für Familien und der Kooperation mit den Erziehungsberatungsstellen und Familienbildungsstätten profitieren können, werden auch Bewerbungen aus nicht benachteiligten Stadtteilen berücksichtigt.
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