Stadt Essen beschließt ab Kita-Jahr 2022/2023 Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kitas und Kindertagespflege in Höhe von 1.745.447,91 Euro

14.06.2022

In seiner heutigen Sitzung (14.06.) hat der Jugendhilfeausschuss die Flexibilisierung von Betreuungszeiten in Kitas und Kindertagespflege in Höhe von 1.745.447,91 Euro beschlossen. Nach dem reformierten Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gewährt das Land Nordrhein-Westfalen jedem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung. Die Bezuschussung soll für flexible Angebote genutzt werden, die kindgerecht und familienunterstützend gestaltet sind. Für das laufende Kindergartenjahr 2021/2022 werden bereits bestehende Angebote der erweiterten Öffnungszeiten in 153 Kindertageseinrichtungen gefördert.

Land NRW stellt insgesamt 80 Millionen Euro für die Flexibilisierung von Betreuungszeiten zur Verfügung

Das Land stellt landesweit einen pauschalierten Zuschuss ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 in Höhe von 80 Millionen Euro für die Flexibilisierung der Betreuungszeiten zur Verfügung. Um diesen Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss dieser Betrag um kommunale Mittel im Umfang von 25 Prozent der Landesförderung erhöht werden. Diese Zuschüsse für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung werden durch das Jugendamt an Träger von Kindertageseinrichtungen oder an Kindertagespflegepersonen weitergeleitet. Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung schlägt das Jugendamt auf Basis der örtlichen Bedarfslage vor, welche Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten aufgenommen werden. Die Gesamthöhe der in Anspruch zu nehmenden Landesförderung, der entsprechend zur Verfügung gestellten kommunalen Mittel sowie deren Verteilung werden durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen.

Kriterien zur Verteilung der Fördermittel im Bereich Kindertageseinrichtungen

Der Kriterienkatalog zur Verteilung der Fördermittel an Kindertageseinrichtungen in Essen wurde im Dialog mit den Trägern entwickelt. Das zugrunde liegende Konzept berücksichtigt die Erfordernisse des Sozialraums sowie pädagogische und wirtschaftliche Gesichtspunkte. Seit dem Kindergartenjahr 2021/2022 sollen in Essen Kindertageseinrichtungen einen Förderbetrag erhalten, wenn sie Öffnungszeiten anbieten, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen und/oder im Kindergartenjahr weniger als 20 Tage die Einrichtung schließen.

Anhand dieser Kriterien erfolgte die Abfrage bei den Kitaträgern. Im Ergebnis planen insgesamt 159 Kindertageseinrichtungen erweiterte Öffnungszeiten, die über 47 Stunden pro Woche hinausgehen. Insgesamt 22 Kitas schließen zudem im Jahr weniger als 20 Tage. Für das Kindergartenjahr 2022/2023 haben sich zudem Kitaträger im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens mit insgesamt elf Kindertageseinrichtungen in unterschiedlichen Bezirken als Piloteinrichtungen mit einem Konzept zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten beim Jugendamt beworben. Insgesamt sollen somit im Kindergartenjahr 2022/2023 für Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Flexibilisierung von Öffnungszeiten nach § 48 KiBiz Mittel in Höhe von 1.745.447,91 € zur Verfügung gestellt werden.

In diesem Rahmen geplante Maßnahmen sind unter anderem:

  • Notfallbetreuung und Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf,
  • Öffnungszeit an einigen Wochentagen beginnend ab 6:00 Uhr und/oder bis 19:00 Uhr,
  • regelmäßige Samstagsbetreuung von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
  • Erweiterung und Flexibilisierung der Betreuungszeiten durch Fachkräfte,
  • Erweiterung und Flexibilisierung der Betreuungszeiten mit nur bis zu 10 Schließungstagen im Jahr.

Im Sinne des Kindeswohls sollte die Betreuungszeit in der Kita tägliche zehn Stunden nicht überschreiten.

Die einzelnen Teile der Förderung im Überblick:

  • Erweiterte Öffnungszeiten und Nichtschließungstage: 1.108.125,00 Euro
  • Interessenbekundungsverfahren: 637.322,91 Euro
  • Gesamt: 1.745.447,91 Euro
  • davon Landesmittel: 1.396.358,33 Euro
  • kommunale Mittel (25 Prozent der Fördersumme des Landes): 349.089,58 Euro

Auf dieser Basis ergibt sich eine Landesförderung in Höhe von 1.396.358,33 Euro beim gleichzeitigen Einsatz von kommunalen Fördermitteln in Höhe 349.089,58 Euro

Flexibilisierung der Öffnungszeiten im Rahmen der Kindertagespflege

Im Rahmen der Flexibilisierung nach § 48 KiBiz sind erweiterte Angebote auch in der Kindertagespflege möglich. Zur Realisierung möglicher Ideen bezogen auf die Kindertagespflege ist zudem die Änderung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege notwendig. Die Anpassung der Satzung wird zum 1. Januar 2023 angestrebt.

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