Entwicklungen zum Bildungs- und Teilhabepaket 2021

21.06.2022

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration hat in seiner heutigen Sitzung (21.06.) den Bericht der Stadtverwaltung zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im vergangenen Jahr 2021 zur Kenntnis genommen.

Die Ausgaben im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes summierten sich 2021 insgesamt auf rund 13,4 Millionen Euro. Damit sanken die Ausgaben pandemiebedingt um rund 545.000 Euro (etwa 3,9 Prozent), obwohl 1,25 Prozent mehr Anträge als im Jahr 2020 bewilligt werden konnten. Einen Großteil der gesunkenen Ausgaben kann sowohl mit der nur eingeschränkten Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung als auch mit den nicht durchgeführten Klassenfahrten in Verbindung gebracht werden.

Generell hatte die Corona-Pandemie 2021 erhebliche Auswirkungen auf die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes. Im Einzelnen können bei den Leistungen folgende Entwicklungen und Änderungen aus 2021 festgehalten werden:

Zum 1. Juli 2021 erfolgte folgende Änderung für die Antragstellung zur Lernförderung: Mit der Antragsstellung auf die Hauptleistung gilt auch der Antrag auf Lernförderung dem Grunde nach als gestellt. Dies ist zunächst bis 31. Dezember 2023 gültig. Zur Aufholung der durch die Corona-Pandemie entstandenen höheren Lerndefizite, ist ausnahmsweise die Förderung in den Sommerferien zulässig. Die Bewilligung der Lernförderung erfolgt dementsprechend im Schuljahr 2020/2021 und 2021/2022 bis zum letzten Tag der Sommerferien. Ebenfalls wurde in den Schuljahren 2020/2021 und 2021/2022 weiterhin die Lernförderung im virtuellen Rahmen zugelassen.

Da im Bereich der Lernförderung die gesetzlichen Vorgaben durch unbestimmte Rechtsbegriffe geprägt sind, hat die Stadt Essen bereits seit Jahren eigene Richtlinien zur Lernförderung ausgearbeitet, welche jährlich aktualisiert und gegenüber allen Beteiligten direkt kommuniziert wird. Die für das Schuljahr 2022/2023 geplanten Richtlinienanpassungen zur Lernförderung befinden sich derzeit in der Bearbeitung und werden nach erfolgter Abstimmung veröffentlicht.

Pandemiebedingt konnten im Zeitraum vom 16. März 2020 (Auslandsfahrten) bzw. vom 30.11.2020 (keinerlei Fahrten) bis Juni 2021 die meisten Klassenfahrten und Ausflüge nicht durchgeführt werden. Insofern konnte das Modul Klassenfahrten ganzjährig nur gering genutzt werden. Erst zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 wurden von den Schulen wieder Klassenfahrten geplant.

Viele Teilhabeangebote konnten aufgrund der Auswirkungen der Pandemie nicht mehr in Anspruch genommen werden. Zwar liefen die bereits abgeschlossenen Mitgliedschaften weiter, neue wurden hingegen deutlich weniger abgeschlossen als in den Vorjahren. Kostenintensivere Angebote wie Ferienfreizeiten fanden kaum noch statt.

Die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung hat sich im zweiten Halbjahr 2021 (also im Schuljahr 2021/2022) wieder deutlich erhöht, da diese nun wieder vollständig genutzt werden konnte. Durch den massiven Einbruch bei der Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung im ersten Halbjahr 2021 wurde im Jahresabschluss 2021 hier nur eine Mittelausgabe von 88 Prozent des Jahres 2020 erzielt.

Ausblick 2022

Aufgrund der umgesetzten Änderungen im Rahmen der Richtlinien der Lernförderung der Stadt Essen und der Hoffnung auf eine nachhaltige Eindämmung der Pandemie wird in 2022 insgesamt von einem weiteren Anstieg der Ausgaben ausgegangen. Geht man von einer nachhaltigen Normalisierung des öffentlichen Lebens und einem gewissen Nachholbedarf aus und berücksichtigt man den Flüchtlingsstrom aus der Ukraine, werden sich die Ausgaben gerade in den aktuell bislang schwächer entwickelten Bereichen Mittagsverpflegung, Klassenfahrten und Ausflüge und auch der Teilhabe im Jahr 2022 deutlich erhöhen. Darüber hinaus sollen weiterhin möglichst viele Kinder mit dem Bildungs- und Teilhabepaket erreicht werden. Festgestellt werden kann zudem weiterhin, dass sich das Zusammenspiel aller Beteiligten in Zusammenarbeit durch eine hohe Flexibilität, Kreativität, Lösungsorientiertheit und Schnelligkeit in diesen besonderen Zeiten ausgezeichnet hat.

Zum Hintergrund

Seit Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes zum 1. Januar 2011 wirken die zuständigen Leistungsträger aktiv darauf hin, dass Kinder und Jugendliche die entsprechenden Leistungen auch in Anspruch nehmen und damit eine sozialpädagogische Hinwirkung zur Vermeidung von Ausgrenzung und soziale und kulturelle Integration fördern. In diese Förderung werden die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen einbezogen, um sie zu befähigen, später aus eigenen Kräften selbständig ihr Leben zu gestalten und am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können.

Bei den Leistungen zur Bildung und Teilhabe handelt es sich um Zusatzleistungen, die neben der jeweiligen Regelleistung gewährt werden. Vom Bildungs- und Teilhabepaket werden folgende Leistungsmodule umfasst: Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderungskosten, Außerschulische Lernförderung, Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in KiTa, Kindertagespflege und Schule sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Wohngeldgesetzes und Bundeskindergeldgesetzes, sowie Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches erhalten.

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