Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen Sitzung (22.06.) den Sachstandsbericht zu den ersten beiden Förderaufrufen zum Sonderprogramm "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021" zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde der Rat über die Antragsstellung zum dritten Förderaufruf informiert.
Mit den eingeworbenen Mitteln aus den ersten beiden Förderaufrufen der vergangenen beiden Jahre konnten im "Konzentrationsbereich Innenstadt" u.a. auf der Limbecker Straße bisher sechs Ladenlokale angemietet und entsprechend weitervermietet werden. Dazu laufen aktuell konkrete Verhandlungen mit mehreren Unternehmen für weitere Anmietungen. Auf dem Willy-Brandt-Platz soll voraussichtlich im Sommer 2023 ein Reallabor durchgeführt werden, mit dem verschiedene Veränderungsansätze auf dem Platz erprobt werden sollen. Mit den Fördermitteln ist zudem das erste Innenstadtmagazin Ende November 2021 unter dem Titel „Am PULS der Essener Innenstadt“ mit einer Auflage von 165.000 Stück erschienen. Für den "Konzentrationsbereich Borbeck" wurde Ende 2021 ein stadtweiter Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für Anmietungen veröffentlicht, der bis zum aktuellen Stand drei Bewerbungen generierte.
Geänderter Verfahrensablauf im zum dritten Aufruf
Das Land Nordrhein-Westfalen hat weitere 30 Millionen Euro für das Sofortprogramm zur Verfügung gestellt. Daher bestand nochmals die Möglichkeit, weitere Förderanträge bis zum 15. November 2021 zu stellen. Vonseiten der Stadt Essen wurden daher weitere Erst- und Folgeanträge für diesmal 6 Konzentrationsbereiche gestellt. Es wurden insgesamt Fördermittel in Höhe von rund 1,35 Millionen Euro beantragt.
Die Programmveröffentlichung zum dritten Aufruf erfolgte zum Anfang des Jahres 2022. In das Förderprogramm wurden fünf der beantragten sechs Essener Konzentrationsbereiche aufgenommen. Der Förderantrag für den Konzentrationsbereich Rüttenscheid wurde in der Programmaufstellung des Landes nicht berücksichtigt. Mit den Bewilligungen aus dem dritten Aufruf können die bereits bestehenden Konzentrationsbereiche weiter unterstützt, aber auch neu dazugekommene Mittelzentren vom Förderprogram profitieren.
Die bewilligten Fördermittel verteilen sich wie folgt auf die Konzentrationsbereiche:
Im Zuge der Diskussionen über die Umsetzung des Fonds zur Anmietung leerstehender oder von der Leerstand bedrohter Ladenlokale im Rahmen der "Lindt-Thematik" wird in Bezug auf den Anmietungsprozess für die Fördermittel des dritten Aufrufs eine angepasste Arbeitsweise eingeführt: Grundsätzlich liegt der Abschluss von Mietverhältnissen über einem jährlichen Mietzins von 75.000 Euro in der Zuständigkeit des Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (ASPB). Für die Fördermittel der ersten beiden Aufrufe zum Sofortprogramm wurde die Zuständigkeit jedoch auf eine eigens eingerichtete Jury übertragen. Die fachliche Kompetenz der Jury-Mitglieder wurde bzw. wird benötigt, um zu bewerten, ob die Konzepte einen langfristigen Nutzen für den jeweiligen Standort bieten und zur angestrebten Belebung in der Zukunft beitragen können. Mit der Übertragung konnte bislang eine zügige Arbeitsweise der Verwaltung vor allem in Anbetracht der angedachten hohen Anzahl von Anmietungen und deren Kurzfristigkeit bei bevorstehenden Mietabschlüssen sichergestellt werden.
Die Konzepte werden weiterhin von der Jury bewertet. Der ASPB soll jedoch verstärkt über die Arbeit der Jury bzw. die Bewertungen der eingereichten Konzepte informiert werden. Die Ergebnisse der Juryrunden werden in der nachfolgenden Sitzung des ASPB den Ausschussmitgliedern im Rahmen des nicht öffentlichen Tagesordnungspunktes "Mitteilungen der Verwaltung" kurz vorgestellt.
Zum Hintergrund
Mit dem Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen im Juli 2020 ein Programm veröffentlicht, dass die Innenstädte als multifunktionale Orte für Handel, Dienstleistungen, Wohnen, Kultur, Bildung und Freizeit stärken will. Das Land möchte die Kommunen bei der Herausforderung unterstützen, gute Ansätze zu finden, um den Auswirkungen der Corona-Pandemie und den Filialschließungen von GALERIA Karstadt Kaufhof zu begegnen.
Bereits mit den ersten beiden Förderaufrufen im Oktober 2020 und im April 2021 konnte die Stadt Essen erfolgreich Fördermittel in Höhe von rund 970.000 Euro und rund 1,7 Millionen Euro für die Essener Innenstadt und rund 300.000 Euro für das Mittelzentrum Borbeck einwerben. Die Maßnahmen werden derzeit vom fachbereichsübergreifend sowie in Zusammenarbeit mit der EMG – Essen Marketing GmbH und der EWG – Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH umgesetzt.
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