Für die Entsorgung von Müll oder Sperrmüll, die Straßenreinigung und den Winterdienst in Essen sind die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) zuständig. Der Rat der Stadt Essen hat sich heute für eine Weiterführung der Zusammenarbeit mit der EBE entschieden, wobei eine Anpassung der Leistungsinhalte bezogen auf die Abfallabfuhr inklusive der Beseitigung illegaler Müllablagerungen in Grünflächen sowie die Straßenreinigung und den Winterdienst erfolgen soll. Ziel der vertraglichen Anpassung ist die allgemeine Verbesserung der Stadtsauberkeit. Die EBE erfüllt all diese Aufgaben zu einem vereinbarten Festpreis, der einer alljährlichen Preisgleitung unterliegt.
Nach wie vor sind im vereinbarten Festpreis, und somit über die Gebühren refinanziert, insbesondere die folgenden abfallwirtschaftlichen Leistungen enthalten:
Durch die Anpassung der Leistungsverzeichnisse sind in der Abfallbeseitigung insbesondere die folgenden verbesserten Leistungen hervorzuheben. Der bisher separat bestehende "Grünflächenvertrag", in dem die Beseitigung illegaler Müllablagerungen in Grünflächen und die Leerung der dort installierten Papierkörbe geregelt ist, wird in den Entsorgungsvertrag und damit in den Festpreis integriert. Die Beseitigung illegaler Müllablagerung in Grünflächen und die Leerung dort installierter Papierkörbe kann so bedarfsgerechter erfolgen. Darüber hinaus findet der Ergänzungsvertrag zum Grünflächenvertrag Eingang in die Abfallgebühren. Hier wird die Durchführung von Leistungen an Sonntagen sowie Leerung, Transport und Beseitigung zusätzlicher Großbehälter an ausgewählten Objekten geregelt. Für die Abfallfraktionen der grauen, blauen und braunen Tonnen wird ein Ident-System eingeführt. Hierfür werden alle Bestandstonnen mit entsprechenden Barcodes oder Chips nachgerüstet und die eingesetzten Müllfahrzeuge erhalten eine entsprechend korrespondierende technische Ausstattung. Das Ident-System bietet die Möglichkeit, die Abfallbehälter effizienter zu verwalten. Die EBE wird verpflichtet zur Beförderung der Abfälle Fahrzeuge in ausreichender Anzahl, insbesondere Mini- und Mikromüllsammelfahrzeuge, einzusetzen, die sich an der jeweils aktuellen Gefährdungsbeurteilung (u. a. zum Thema Rückwärtsfahrten) für das gesamte Stadtgebiet orientieren, um Leerungsausfälle oder die Anordnung von Sammelpunkten, an denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Abfallgefäße bereitstellen müssen, weitestgehend zu vermeiden. Die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe sollen außerdem je Standort optimiert werden. Zur Verbesserung der Sauberkeit an den Containerstandorten soll zukünftig mindestens zweimal wöchentlich die Leerung der Depotcontainer sowie die Entsorgung von illegalen Abfalllagerungen erfolgen. Darüber hinaus plant die Stadt gemeinsam mit der EBE innerhalb einer Pilotphase den Einsatz von jeweils einem Unterflurcontainer für Papier, Pappe, Kartonage (PPK) pro Stadtbezirk. Die Abfallberatung soll erweitert werden. Zur Optimierung des Sammelaufkommens von schadstoffhaltigen Abfällen und Kleinelektrogeräten soll zukünftig ein weiteres Schadstoffmobil an wechselnden Standorten sowie an den Recyclinghöfen eingesetzt werden. Darüber hinaus wurde das Leistungsverzeichnis, um Schwerpunktreinigungen in der Innenstadt und den Mittelzentren (Steele, Altenessen, Borbeck, Rüttenscheid) erweitert, die werktags durch einen Bezirkskehrer*in im Rahmen der Tagesschicht erfolgen sollen.
Auch im Bereich des Winterdienstes sind Verbesserungen geplant. So werden die Umlaufzeiten für den Winterdienst in den Stadtbezirken reduziert, so dass die Zeit des Abfahrens, Zurückkehrens und dann wieder Beladens für den nächsten Einsatz bereit zu stehen, verkürzt wird.
Die Verwaltung wurde außerdem gebeten, ein Konzept zur Einrichtung von zusätzlichen und ggf. zur Erweiterung von vorhandenen dezentralen Recyclinghöfen bzw. Recyclingstationen zu erarbeiten, Verhandlungen bezüglich der Planung, des Baus und Betriebes einer ortsnahen Bioabfallvergärungsanlage (vergleichbar mit dem Kooperationsmodell in den Kreisen Unna und Ennepe-Ruhr) zu forcieren, ein Konzept vorzulegen, wie die Menge an erfassten Bioabfällen gesteigert werden kann und insbesondere das angekündigte Modellprojekt an zwei Standorten mit großen Mehrfamilienhäusern zur Prüfung der Sammelqualität der biogenen Abfälle und Auswirkung auf die Restabfallmenge umgesetzt werden kann sowie frühzeitig die Grundlagen für eine ab dem Jahr 2029 vorzunehmende Neustrukturierung der Abfallentsorgung in der Stadt Essen zu schaffen.
Der neue Entsorgungsvertrag kann bis zum 31.12.2026 für 2028 gekündigt werden. Mit der Verlängerung der Zusammenarbeit ist allerdings auch ein Sonderkündigungsrecht zugunsten der Stadt verbunden.
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