Einmalzahlungen und Sofortzuschläge für die Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung (SGB XII) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Umsetzung der Zahlungen im JobCenter Essen und im Amt für Soziales und Wohnen

30.06.2022

Ende Mai wurde das Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung für Leistungsberechtigte in den sozialen Grundsicherungssystemen im Bund verabschiedet. Die beschlossenen Zuschläge und Zahlungen sollen Familien, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung nach dem SGB XII oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, dabei helfen, die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten zu finanzieren.

Kinder und Jugendliche die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder Leistungen für Bildung und Teilhabe über das SGB II oder SGB XII beziehen, erhalten ab Juli 2022 bis zur Einführung der Kindergrundsicherung einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro.

Erwachsene Leistungsberechtigte, die im Auszahlungsmonat Juli 2022 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Grundsicherung nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, erhalten einen einmaligen Zuschlag von 200 Euro.

Die Einmalzahlung und der Sofortzuschlag werden automatisch vom JobCenter Essen bzw. dem Amt für Soziales und Wohnen angewiesen. Es ist nicht erforderlich, einen Antrag zu stellen. Die Zahlungen sind darüber hinaus mit keiner speziellen Vorgabe verbunden: Leistungsberechtigte brauchen keinen Nachweis über die Verwendung zu führen.

Die Auszahlung des Sofortzuschlages für Kinder und Jugendliche erfolgt mit der normalen Regelleistung. Erstmalig werden die Familien mit der Zahlung für Juli über das Geld verfügen können. Über 36.000 Kinder und Jugendliche werden in Essen davon profitieren.

Die Einmalzahlung von 200 Euro geht über das JobCenter Essen an rund 50.000 erwachsene Leistungsberechtigte. Das JobCenter weist dieses Geld in einer gesonderten Zahlung an, die ab 13. Juli auf dem Konto der Leistungsberechtigten eingehen dürfte. Für die rund 15.000 Menschen, die in Essen über das SGB XII oder das Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind, weist das Amt für Soziales und Wohnen den Betrag mit der monatlichen Zahlung für den Monat Juli an.

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