Bezirkssportanlage Mitte II: Rat bestätigt Dringlichkeitsentscheidung zum Baubeginn für Hybridrasenplatz, überdachte Tribüne und Nebenanlagen

24.08.2022

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen Sitzung (24.08.) die Dringlichkeitsentscheidung vom 29. Juli zum Baubeginn für einen Hybridrasen und eine überdachte Tribüne sowie dazugehörige weitere Trainingsflächen in Kunststoff auf der Bezirkssportanlage Mitte II an der Seumannstraße bestätigt.

Auf der Bezirkssportanlage soll demnach ein Hybridrasenplatz mit einer angrenzenden Stehtribüne errichtet werden. Der neue Hybridrasenplatz soll den maroden Naturrasenplatz ersetzen und von einer etwa 50 Meter langen Stehtribüne flankiert werden, auf der die Zuschauer*innen der Bundesligajugendspiele untergebracht werden können. Weiterhin werden angrenzende Trainingsflächen als Kunstrasen ergänzt mit leichtathletischen Anlagen für den Schulsport errichtet. Die Kosten für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf rund 2,4 Millionen Euro.

Die Dringlichkeitsentscheidung, unterzeichnet durch Oberbürgermeister Thomas Kufen und ein Mitglied des Ausschusses der Sport- und Bäderbetriebe Essen, gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW für den Beschluss des Bauabschnitts war ob der weitreichenden bautechnischen Arbeiten – insbesondere aufgrund der Anwuchszeit des Naturrasens, die effektiv nur im Frühjahr begonnen werden kann – notwendig. Da es sich bei der Gesamtbaumaßnahme um aufwendige Leistungen des Tiefbaus und des Rasenbaus handelt, bestand die Gefahr, dass aufgrund der bald zu erwartenden kalten und nassen Jahreszeit die vorlaufenden intensiven Bodenmanagementarbeiten nicht mehr in diesem Jahr hätten abgeschlossen werden können. Die Nutzung des Platzes ist so voraussichtlich im zum Saisonstart 2023/2024 möglich.

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