Die Stadt Essen passt die Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte des JobCenters Essen und des Amtes für Soziales und Wohnen ab Donnerstag, 1. September, neu an. Die Anpassung erfolgt aufgrund des kürzlich veröffentlichten, aktuellen qualifizierten Mietspiegels 2022 für das Essener Stadtgebiet.
Zuletzt waren die Mietobergrenzen zum 1. Januar aufgrund des Betriebskostenspiegels angepasst worden.
Die Mietobergrenzen für die Bruttokaltmiete (Kaltmiete einschließlich der kalten Betriebskosten) für Leistungsberechtigte des Jobcenters Essen und des Amtes für Soziales und Wohnen betragen demnach für
Für jede weitere Person erhöht sich der angemessene Unterkunftskostenbedarf um 84,30 Euro.
Innerhalb der Mietobergrenzen können leistungsberechtigte Bürger*innen ihren individuellen Wohnbedarf nach Größe der Wohnung, Wohnlage und Ausstattung eigenverantwortlich festlegen.
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