Angaben für den Jahresbescheid über Grundbesitzabgaben 2023 noch bis zum 16. November möglich

06.10.2022

Noch bis zum 16. November können Grundstückseigentümer*innen dem Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt der Stadt Essen Grundstücks- und Wohnungsverkäufe, Zwischenzählerstände für Gartenwasserzähler, Verwalterwechsel sowie Namens- und Adressänderungen mitteilen, damit diese noch im Jahresbescheid über die Grundbesitzabgaben 2023 berücksichtigt werden können.

Bürger*innen werden gebeten, unter Angabe ihrer Einheitswertnummer, ihre Mitteilungen an die E-Mail-Adresse steueramt@essen.de zu schicken.

Mitteilungen, die nach dem 16. November eingehen, können erst mit dem ersten Änderungsbescheid beziehungsweise im nächsten Jahresbescheid über die Grundbesitzabgaben berücksichtigt werden.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.essen.de/grundbesitzabgaben

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