Im November finden gleich drei stille Feiertage statt: Allerheiligen am 1. November, der Volkstrauertag am 13. November und Totensonntag am 20. November. An den Tagen gelten besondere gesetzliche Vorschriften.
Folgende Aktivitäten sind an Allerheiligen und am Totensonntag zwischen 5 und 18 Uhr, sowie am Volkstrauertag zwischen 5 und 13 Uhr untersagt:
An allen drei stillen Feiertagen sind zwischen 5 und 18 Uhr folgende Veranstaltungen verboten:
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