Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (26.10.) Sitzung die Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel beschlossen.
Der Einzelhandel ist ein fester Bestandteil der Stadt Essen. Er ist nicht nur Attraktivitätsfaktor für die Stadt, sondern auch zur Versorgung der Bürger*innen elementar. Als sogenanntes Oberzentrum hat die Stadt Essen als Einkaufsstadt auch eine große Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung aus dem Umland.
Die Einzelhandelslandschaft ist dabei einem ständigen Wandel unterzogen: immer größere Betriebe (Verkaufsfläche) führen zu einem Verlust von Standorten. Die Digitalisierung und der Online-Handel haben ebenfalls große Veränderungen zur Folge. Online-Händler liefern Lebensmittel direkt zum Kunden nach Hause. Die Konsumierenden haben sich mittlerweile an schnelle Lieferungen frei Haus und "Click-and-Collect-Optionen" (online bestellen und selber abholen) gewöhnt. Auch der Trend zur Filialisierung ist ungebrochen. Große Unternehmen können sich gut auf die Möglichkeiten der Digitalisierung einstellen und verfolgen häufig Multi-Channel-Strategien. Die Produkte werden hierbei beispielsweise in kleineren Geschäftseinheiten präsentiert und anschließend direkt zu der Kundschaft geliefert.
Neben dem übergeordneten Ziel der Erhaltung und Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion Essens steht die Sicherung und Entwicklung der Innenstadt sowie der Stadtteil- und Nahversorgungszentren im Vordergrund des städtischen Handelns. Städtebauliche Grundlage bildet dafür der Masterplan Einzelhandel der Stadt Essen. Der erste kommunale Masterplan Einzelhandel der Stadt Essen wurde 2006 mit einem Zielsystem für die zukünftige Zentrenentwicklung beschlossen. Mit dem Masterplan 2011 fand seine erste Fortschreibung statt. Dieser stellt die derzeit gültige Regelung dar und definiert räumlich konkret zu stärkende zentrale Versorgungsbereiche, Ansiedlungsregelungen für den stationären Einzelhandel ebenso wie die Relevanz unterschiedlicher Sortimentsgruppen für die Entwicklung der Zentren. Der Masterplan Einzelhandel gibt so den Rahmen und die Zielsetzung für Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Ansiedlung von Einzelhandelsvorhaben vor.
Die seit dem Masterplan Einzelhandel 2011 eingetreten Veränderungen in der Einzelhandelslandschaft sowie die Neuerungen der rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. der Landesentwicklungsplan NRW, das Ladenöffnungsgesetz) machen nun die Fortschreibung des Masterplans erforderlich. Diese Überarbeitung erfolgte durch ein externes Fachgutachterbüro.
Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens wurden Anregungen verschiedener Stellen zur geplanten Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel eingeholt, unter anderen von den betroffenen Fachämtern und Konzerntöchtern, Bezirksvertretungen, Nachbarkommunen, vom Regionalverband Ruhr als Regionalplanungsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf sowie der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer Düsseldorf und des Handelsverbands Ruhr. Nach erfolgter Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen am 20. Oktober sowie dem heutigen Beschluss des Rates werden die Anregungen entsprechend in den Gesamtentwurf eingearbeitet, so dass anschließend ein Gesamtwerk vorliegt.
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